Kann man sich als Detektiv mit einem eigenen Privatdetektivbüro selbständig machen?

Kann man sich als Detektiv mit einem eigenen Privatdetektivbüro selbständig machen?

Um sich als Detektiv selbständig zu machen, ist es empfehlenswert, einige Zeit in einem Detektivbüro gearbeitet oder als Polizist / Polizistin bereits Berufserfahrung gesammelt zu haben. Eine solide Ausbildung und Routine ist wichtig, um nicht nur kleine, kurzweilige Aufträge von Privatpersonen zu erhalten, sondern auch für Wirtschaftsunternehmen und Institutionen Aufklärungsleistungen erbringen zu können. Zu beachten ist dabei jedoch auch, dass die Arbeit als Privatdetektiv / Privatdetektivin einer Bewilligungspflicht vom Polizeidepartment unterliegt, Sie also eine Lizenz benötigen. Dies betrifft die Kantone: AG, BS, BL, TG, TI, SO, SG, LU, GE, JU, NW und NE.