Kann man nach der Ausbildung Phytotherapeut mit den Krankenkassen abrechnen?

Kann man nach der Ausbildung Phytotherapeut mit den Krankenkassen abrechnen?

Über die Krankenkasse abrechnen kann man erst nach der Ausbildung Phytotherapeut mit EMR-Anerkennung. Wer dies anstrebt, um später Phytotherapie über die Zusatzversicherung der Krankenkassen abrechnen zu können, benötigt mindestens 300 Kursstunden. Bevor eine EMR-Anerkennung angestrebt wird, sollten unbedingt die Voraussetzungen mit dem Ausbildungsanbieter und der EMR abgeklärt werden.

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