Kann ich während der Ausbildung in Kommunikationstechnik HF auch weiterhin arbeiten?
Kann ich während der Ausbildung in Kommunikationstechnik HF auch weiterhin arbeiten?
Eine weiterführende Berufstätigkeit ist im HF-Studium Kommunikationstechnik nicht nur möglich, sondern ab dem vierten Semester sogar erforderlich. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden ausgeübt und nachgewiesen werden.