Kann ich die Lehre zum Hauswirtschafter auch als Erwachsener nachholen?

Kann ich die Lehre zum Hauswirtschafter auch als Erwachsener nachholen?

Die Berufslehre zum Hauswirtschafter respektive Fachmann Hauswirtschaft EFZ / Fachfrau Hauswirtschaft EFZ mit eidg. Fähigkeitszeugnis können Sie als Erwachsene/r auf verschiedene Weisen nachholen. Zum einen mit einer herkömmlichen Berufslehre, zum anderen mit einer Nachholbildung Art. 32 BBV. Diese Nachholbildung bietet Personen mit langjähriger Erfahrung in der Hauswirtschaft in Grossbetrieben die Möglichkeit, diesen Abschluss innerhalb von zwei Jahren berufsbegleitend (meist ein Tag pro Woche Schule) nachzuholen, während Sie weiterhin Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Auch eine verkürzte Lehre von zwei Jahren ist möglich, wenn Personen bereits über ein EFZ eines anderen Berufs verfügen und nun diesen Abschluss erlangen möchten. In einem solchen Fall muss ein Lehrvertrag abgeschlossen werden und sie Schule an einem Tag in der Woche besucht werden.

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