Kann ich die Berufsprüfung zum Koch Spitalgastronomie wiederholen?
Kann ich die Berufsprüfung zum Koch Spitalgastronomie wiederholen?
Sollten Sie die Berufsprüfung zum Koch Spitalgastronomie / zur Köchin Spitalgastronomie nicht beim ersten Mal bestehen, so bietet sich die Möglichkeit, die Prüfung bis zu zweimal zu wiederholen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Prüfungsteile noch einmal absolvieren, sondern lediglich die, in denen Sie ungenügende Leistungen erzielt haben. Anmeldung und Zulassung zur Nachprüfung „Chefkoch / Chefköchin mit eidgenössischem Fachausweis“ erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie der Erstprüfung.