Kann ich auch mit einer technischen Berufslehre eine Kindheitspädagogik-/Kindererziehung-Ausbildung beginnen?
Kann ich auch mit einer technischen Berufslehre eine Kindheitspädagogik-/Kindererziehung-Ausbildung beginnen?
Ja. Der Beruf, den Sie in einer Berufslehre mit EFZ erlernt haben, spielt für eine Kindererziehung-Ausbildung bzw. die Weiterbildung zum dipl. Kindheitspädagogen HF / zur dipl. Kindheitspädagogin HF keine grundsätzliche Rolle.
Allerdings müssen Sie die Eignungsabklärung bestehen und für die Zulassung zum HF-Studium in Kindheitspädagogik mindestens 400 Stunden Arbeitserfahrung (ca. sechs Monate) in einer Einrichtung der Kindererziehung vorweisen. Wer kein EFZ besitzt, sondern einen rein schulischen Abschluss (wie etwa eine gymnasiale Maturität) gemacht hat, muss mindestens 800 Stunden einschlägige Berufserfahrung (ca. ein Jahr) nachweisen.
Ausschliesslich Fachmänner Betreuung / Fachfrauen Betreuung (FaBe) und Personen mit ähnlichen Abschlüssen benötigen keine zusätzliche Berufserfahrung oder Praktika.