Kann eine Ausbildung zum Sozialpädagogen nur in Vollzeit erfolgen?
Kann eine Ausbildung zum Sozialpädagogen nur in Vollzeit erfolgen?
Das Studium zum Sozialpädagogen / zur Sozialpädagogin kann an Höheren Fachschulen (HF) sowohl in Vollzeit, als auch berufsbegleitend absolviert werden. Bei einer Vollzeitausbildung wechseln sich schulische und berufspraktische Ausbildungseinheiten ab, bei einer berufsbegleitenden Ausbildung müssen Studierende zu mindestens 50 Prozent einer Anstellung im sozialpädagogischen Bereich nachkommen.
Auch an der Fachhochschule (FH) sind unterschiedliche Studienarten möglich. Neben einem Vollzeitstudium mit mindestens 6 Semestern Dauer, kann auch ein Teilzeitstudium absolviert werden, welches rund 8 bis 10 Semester dauert, wobei darauf zu achten ist, dass während der Praxismodule keine andere Erwerbstätigkeit möglich ist. Anders sieht es mit dem praxisbegleitetem Teilzeitstudium aus, welches eine Berufstätigkeit von mindestens 60% als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge / Sozialpädagogin fordert, und sich über etwa 8 Semester erstreckt.