Ist nach der Mediamatiker Ausbildung zusätzliche Berufserfahrung notwendig, um an der Berufsprüfung teilnehmen zu können?

Ist nach der Mediamatiker Ausbildung zusätzliche Berufserfahrung notwendig, um an der Berufsprüfung teilnehmen zu können?

Um die Mediamatiker Berufsprüfung absolvieren zu können ist im Falle eines vorhandenen EFZ als Mediamatiker oder Polygraf mind. zwei Jahre Berufspraxis in der Mediamatik erforderlich. 

Liegt eine Berufs-, Fach- oder gymnasiale Matura vor, so sind vier Jahre Berufspraxis in der ICT und davon mind. zwei Jahre in der Mediamatik vorzuweisen. 

Bei einer anderen Vorbildung ist ein praktischer Nachweis von mind. sechs Jahren in der ICT und davon mind. zwei Jahre in der Mediamatik notwendig. 

Hinweis: Die Berufsprüfung wurde per 2023 aufgehoben. Seither wird sie unter dem ICT-Application Development Specialist angeboten.