Ist es notwendig, sich bereits zu Beginn der Ausbildung für einen Bereich in der Betreuung festzulegen?

Ist es notwendig, sich bereits zu Beginn der Ausbildung für einen Bereich in der Betreuung festzulegen?

Um eine Berufslehre beginnen zu können, müssen Jugendliche über einen Lehrvertrag eines Ausbildungsbetriebes verfügen. Mit der Entscheidung für einen Betrieb legen sie sich gleichzeitig für eine der drei Fachrichtungen Betagtenbetreuung, Kinderbetreuung oder Behindertenbetreuung fest.

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