Ist es auch möglich, ohne Lehrabschluss im Bereich der visuellen Kommunikation zur Berufsprüfung „Typografischer Gestalter für visuelle Kommunikation EFA“ zugelassen zu werden?
Ist es auch möglich, ohne Lehrabschluss im Bereich der visuellen Kommunikation zur Berufsprüfung „Typografischer Gestalter für visuelle Kommunikation EFA“ zugelassen zu werden?
Um zum Lehrgang und anschliessender Berufsprüfung „Typografischer Gestalter für visuelle Kommunikation EFA“ zugelassen zu werden benötigen Sie nicht zwingend einen Lehrabschluss mit EFZ im Bereich der visuellen Kommunikation. Auch Personen mit einem anderen Fähigkeitszeugnis können zugelassen werden, vorausgesetzt sind allerdings mindestens vier Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet.