Inwieweit wird im MAS Kinder- und Jugendhilfe der Kindesschutz thematisiert?
Inwieweit wird im MAS Kinder- und Jugendhilfe der Kindesschutz thematisiert?
Im Rahmen des MAS Kinder- und Jugendhilfe kann das Thema Kindesschutz vertieft behandelt werden – abhängig davon, welche Zertifikatslehrgänge (CAS) belegt werden. Besonders relevant ist hier der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR), in dem rechtliche Grundlagen und Praxisfragen des Schutzes von Kindern und Erwachsenen umfassend beleuchtet werden.
Zusätzlich kann beim MAS Kinder- und Jugendhilfe ein Wahlpflichtkurs belegt werden, wobei zwischen Kindesschutz und Erwachsenenschutz gewählt werden kann. Im Wahlpflichtkurs Kindesschutz stehen unter anderem folgende Themen im Fokus:
- Kindesschutzmassnahmen nach Zivilrecht
- Kindesvertretung im Verfahren vor der KESB
- Gefährdungsmeldungen und deren Abgrenzung zu Strafanzeigen
- Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt
Die Inhalte beim MAS Kinder- und Jugendhilfe bieten praxisnahe Grundlagen für Fachpersonen, die sich vertieft mit Fragen des Schutzes von Minderjährigen auseinandersetzen möchten.
Kurz erklärt:
- CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR): Rechtliche Grundlagen und Praxiswissen zum zivilrechtlichen Schutz
- Wahlpflichtkurs Kindesschutz: Vertiefung zu Schutzmassnahmen, Verfahren und interprofessioneller Zusammenarbeit
- Wahlpflichtkurs Erwachsenenschutz: Fokus auf Schutzbedürfnisse und Massnahmen bei Erwachsenen in schwierigen Lebenslagen
Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung beim MAS Kinder- und Jugendhilfe kann je nach Schule oder Anbieter variieren. Es wird empfohlen, sich direkt bei der gewünschten Ausbildungsinstitution zu erkundigen. Mit dem Kontaktformular auf unserer Plattform kann die Frage direkt an die jeweilige Schule weitergeleitet werden – schnell, unkompliziert und zielgerichtet.