Ich bin vorbestraft und habe gehört, dass das Probleme bei einer Ausbildung zum Kindheitspädagogen / zur Kindheitspädagogin geben könnte, stimmt das?

Ich bin vorbestraft und habe gehört, dass das Probleme bei einer Ausbildung zum Kindheitspädagogen / zur Kindheitspädagogin geben könnte, stimmt das?

Eine Vorstrafe oder ein laufendes Strafverfahren gegen Sie ist nur dann ein Hindernis für eine Aufnahme zum HF-Studium in Kindheitspädagogik, wenn dieses mit Ihrer angehenden Berufstätigkeit in der Kindererziehung unvereinbar ist. Dies sollte im Einzelfall jedoch immer persönlich mit den jeweiligen Höheren Fachschulen besprochen werden, welche Sie individuell beraten können.

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