Gibt es spezielle Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang zum Thema Patient Information?

Gibt es spezielle Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang zum Thema Patient Information?

Zugelassen zum MAS Patient Information (MAS Patienten- und Familienedukation) sind Personen mit einem Bachelor of Science oder Master of Science in Pflege oder einem NTE Pflege FH. Zusätzlich werden eine mindestens zweijährige Berufspraxis, gute Englischkenntnisse, die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten und der Zugang zum Berufsfeld vorausgesetzt. Eine sur-dossier Zulassung ist möglich für Inhaberinnen und Inhaber eines Pflegediploms HF oder DN II, die zusätzlich über eine anspruchsvolle berufsbezogene Weiterbildung von mindestens 300 Lektionen verfügen.

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