Gelten für den Cloud Computing Nachdiplomstudiengang spezielle Zulassungsbedingungen?
Gelten für den Cloud Computing Nachdiplomstudiengang spezielle Zulassungsbedingungen?
Um am Nachdiplomstudium Cloud Computing zum/zur «dipl. Experte/Expertin vernetzte Systeme NDS HF» teilnehmen zu können, wird von den Teilnehmenden ein Abschluss als dipl. Techniker/in HF oder ein vergleichbarer Abschluss (Abschluss einer Höheren Fachschule für Technik, FH für Technik, Uni für Technik oder einer HFP für Technik) vorausgesetzt. Fachausweis einer verwandten Fachrichtung können von der Schulleitung im Einzelfall zugelassen werden. Erkundigen Sie sich direkt bei den Anbietern - via Kontaktformular.