Für wen ist eine Weiterbildung zum Rechtsfachmann geeignet?

Für wen ist eine Weiterbildung zum Rechtsfachmann geeignet?

Die Ausbildung an der Höheren Fachschule zum dipl. Rechtsfachmann / zur dipl. Rechtsfachfrau HF eignet sich für Kaufleute und Absolventen / Absolventinnen kantonal anerkannter Handelsmittelschulen ebenso wie für Polizisten und Polizistinnen (mit 3-jähriger beruflicher Grundbildung und Berufsprüfung) und Personen mit anderer 3-jähriger Berufsbildung mit kaufmännischer Zusatzausbildung, etwa einem Handelsdiplom, einem Fachausweis als Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau oder eidg. Diplom (HFP) als Betriebswirtschafter/in des Gewerbes. Zusätzlich müssen alle Ausbildungsteilnehmer/innen über eine zweijährige Berufspraxis verfügen sowie während der gesamten Ausbildung einer mindestens 50%-Beschäftigung nachgehen und dies in einer Tätigkeit, in der Rechtsfragen behandelt werden.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: