Darf eine Tierhomöopathin selbstständig arbeiten?
Darf eine Tierhomöopathin selbstständig arbeiten?
Eine Tierhomöopathin kann je nach kantonaler Regelung selbstständig tätig sein. Wichtig ist die klare Abgrenzung zur tierärztlichen Tätigkeit. Die Tierhomöopathin arbeitet meist ergänzend zur Schulmedizin. Zu beachten sind:
- Tierschutzgesetz
- Kantonsvorgaben
- Dokumentationspflichten
Rechtliche Kenntnisse sind daher wichtig. Prüfe jetzt, welche Voraussetzungen gelten. Dies geht auch via unser Kontaktformular.