Brauche ich für eine juristische Weiterbildung ein Anwaltspatent?
Brauche ich für eine juristische Weiterbildung ein Anwaltspatent?
Nein, für eine juristische Weiterbildung benötigen Sie kein Anwaltspatent (Ausnahmen sind sicherlich möglich, wenn auch unwahrscheinlich). Es ist nicht einmal bei jeder Weiterbildung notwendig, dass Sie über Rechtskenntnisse verfügen. So kann der Executive Master of European and International Business Law E.M.B.L. von Juristen und Nicht-Juristen besucht werden, beim CAS Wirtschaftsrecht werden von manchen Universitäten gar nur Teilnehmer ohne juristische Erstausbildung zugelassen. Da das Zielpublikum und die Zulassungsbedingungen für eine Jus-Weiterbildung sehr unterschiedlich sind, fragen Sie bitte direkt bei den Hochschulen nach.