Brauche ich für die Höhere Fachprüfung zur Beraterin im psychosozialen Bereich / zum Berater im psychosozialen Bereich bereits Berufserfahrung?

Brauche ich für die Höhere Fachprüfung zur Beraterin im psychosozialen Bereich / zum Berater im psychosozialen Bereich bereits Berufserfahrung?

Ohne Berufserfahrung in einem Institut für Psychologie oder einem anderen psychosozialen Bereich werden Sie zu der Höheren Fachprüfung „Berater / Beraterin im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom“ nicht zugelassen.

Mindestens acht Jahre Berufspraxis sind ohne einen Tertiärabschluss, mindestens sechs Jahre mit einem Tertiärabschluss vorzuweisen.

Für weitere Informationen kann direkt der Anbieter kontaktiert werden  – schnell, einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button.

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