Betreuung Weiterbildung: Wer kann einen CAS-Lehrgang besuchen?
Betreuung Weiterbildung: Wer kann einen CAS-Lehrgang besuchen?
Zu den CAS-Lehrgängen werden in der Regel Personen zugelassen:
- mit einem anerkannten Tertiärabschluss (Universität, Fachhochschule, höhere Fachschule, Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung)
- mit qualifizierter und einschlägiger Berufserfahrung (oft mindestens 2 Jahre)
oder
- Bei langjähriger einschlägiger Berufspraxis ist unter Umständen auch eine Zulassung “sur Dossier“ möglich.
Als Betreuung Weiterbildung gibt es zahlreiche CAS-Lehrgänge, die spezifisches Wissen in den Bereichen klinische Kompetenz, migrationssensibles Handeln, sozialpädagogische Familienbegleitung etc. vermitteln. Betreffend Zulassungsbedingungen sollte direkt mit der Schule Kontakt aufgenommen werden.