Betreuung Weiterbildung: Wer kann einen CAS-Lehrgang besuchen?

Betreuung Weiterbildung: Wer kann einen CAS-Lehrgang besuchen?

Zu den CAS-Lehrgängen werden in der Regel Personen zugelassen:

  • mit einem anerkannten Tertiärabschluss (Universität, Fachhochschule, höhere Fachschule, Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung)
  • mit qualifizierter und einschlägiger Berufserfahrung (oft mindestens 2 Jahre)

oder

  • Bei langjähriger einschlägiger Berufspraxis ist unter Umständen auch eine Zulassung “sur Dossier“ möglich.
    Als Betreuung Weiterbildung gibt es zahlreiche CAS-Lehrgänge, die spezifisches Wissen in den Bereichen klinische Kompetenz, migrationssensibles Handeln, sozialpädagogische Familienbegleitung etc. vermitteln. Betreffend Zulassungsbedingungen sollte direkt mit der Schule Kontakt aufgenommen werden.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: