Aus welchen Prüfungsteilen besteht die eidgenössische Prüfung zum PR-Fachmann / PR-Fachfrau?
Aus welchen Prüfungsteilen besteht die eidgenössische Prüfung zum PR-Fachmann / PR-Fachfrau?
Die Berufsprüfung «PR-Fachmann / PR-Frachfrau mit eidg. FA» setzt sich aus insgesamt vier Prüfungsteilen zusammen. Diese werden entweder schriftlich oder mündlich als eidgenössische Prüfung abgelegt. Die eidgenössische Prüfung für PR-Fachleute besteht aus dem schriftlichen Prüfungsteil «Grundlagen in Ethik, Recht, VWL, BWL und Gesellschaft» sowie «Konzeptionelle und strategische Grundlagen», der eine Gewichtung von 20% ausmacht.
Der zweite schriftliche Prüfungsteil behandelt die Themen «Massnahmen und Kanäle» und wird mit 30% gewichtet. Im dritten schriftlichen Prüfungsteil wird auf «Content: Verfassen und redigieren» eingegangen und mit 20% gewichtet. Schliesslich werden die Kompetenzen im vierten Prüfungsteil mündlich geprüft. Dieser vierter Prüfungsteil wird mit 30% gewichtet.