Selbsttest: Ist der Lehrgang «Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis / Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)» für mich geeignet?
Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Fachspezialist/in für Betriebsabläufe in kleinen bis grossen Unternehmen mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Prozessfachmann / Prozessfachfrau» für Sie der richtige Weg ist.
Wie sieht der Berufsalltag von Prozessfachleuten mit eidg. Fachausweis aus?
Prozessfachmänner und Prozessfachfrauen sind Spezialisten/-innen für betriebliche Abläufe. Sie arbeiten in der Arbeitsvorbereitung, in der Produktion, in der Logistik oder in der Betriebsorganisation. Überall, wo betriebliche Prozesse zur Beschaffung, Fertigung, Entwicklung oder Wartung von Produkten genutzt werden, können sie zum Einsatz kommen.
Sie suchen Verbesserungsmöglichkeiten für bestehende Prozesse und definieren neue, damit die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt und die betrieblichen Aufgaben möglichst effizient und kostengünstig erfüllt werden können. Dazu erfassen sie systematisch Daten über Material- und Informationsflüsse, erstellen Produktivitäts-, Kosten- oder Materialverbrauchsrechnungen und erarbeiten daraus Veränderungsvorschläge.
Denken Sie daran: Die Aufteilung/Gewichtung/Häufigkeit der Aufgaben kann je nach Stellenprofil und Funktion sowie Unternehmen (Grösse, Branche etc.) variieren.
Frage 1:
Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Prozessfachmann / Prozessfachfrau (BP) arbeiten?
Prima! Dann sind Sie mit diesem Lehrgang am richtigen Ort. Wir wünschen viel Spass und Erfolg.
Übrigens: Falls Sie nach erfolgreichem Abschluss des HF-Studiums auf der Suche nach weiteren geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten sind, werfen Sie doch einmal einen Blick auf das Bildungsberatung-Angebot von Ausbildung-Weiterbildung.ch.
Falls Ihnen nicht alle Tätigkeiten gefallen, überlegen Sie sich, welche Sie am meisten interessieren. Schauen Sie sich auch einschlägige Stellenausschreibungen an. Vielleicht finden Sie solche, in denen nur die Tätigkeiten verlangt werden, die Ihnen besser liegen; dann sind Sie mit dieser Weiterbildung inhaltlich doch am richtigen Ort.
Schauen Sie sich auch die Weiterbildungsmöglichkeiten in verwandten Gebieten an, vielleicht ist etwas dabei, das Ihnen besser entspricht:
- Automatikfachmann mit eidg. Fachausweis / Automatikfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)
- Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Führungsfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)
- Instandhaltungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Instandhaltungsfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)
- Logistikfachmann mit eidg. Fachausweis / Logistikfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)
- Produktionsfachmann mit eidg. Fachausweis / Produktionsfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)
- Spezialist Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis / Spezialistin Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis (BP)
- Technischer Kaufmann mit eidg. Fachausweis / Technische Kauffrau mit eidg. Fachausweis (BP)
Wenn Ihnen die Tätigkeiten nicht gefallen, schauen Sie sich die zahlreichen anderen Weiterbildungsmöglichkeiten an. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl.
Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung zum Prozessfachmann / Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?
Der Lehrgang und die Berufsprüfung zum «Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau» sind für folgende Zielgruppe passend:
- Berufsleute mit einem technischen oder handwerklichen Beruf und mind. 2 Jahren Berufserfahrung in der industriellen Produktion, die in Zukunft Führungsaufgaben übernehmen möchten
- Berufsleute mit mehrjähriger Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre in der industriellen Produktion, welche ihre betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Kenntnisse erweitern und mit einem eidg. Fachausweis belegen möchten
- Berufsleute mit mehrjähriger Berufserfahrung in der industriellen Produktion, welche ihre Kompetenzen und Kenntnisse erweitern und somit ihre Karrierechancen steigern möchten
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Prozessgestaltung, welche mehr verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen und damit auch ihre Lohnchancen steigern möchten
Prozessfachmänner und Prozessfachfrauen (BP) sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:
- Hohes Qualitätsbewusstsein und ein gesundes Durchsetzungsvermögen
- Selbständige, kommunikative und ergebnisorientierte Persönlichkeit mit einem guten Blick für das Machbare
- Hohe Affinität für Zahlen und Daten
Frage 2:
Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?
Prima!
- Wenn Sie zu keiner der genannten Personengruppen gehören, können Sie den eidgenössische Fachausweis nicht direkt anstreben. Werfen Sie in diesem Fall einen Blick auf folgende Seite. Vielleicht stossen Sie hier auf Weiterbildungsangebote, die genau auf Interessierte wie Sie ausgerichtet sind.
- Wenn Sie nicht über die nötige Berufserfahrung in der industriellen Produktion verfügen, suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs.
- Wenn Sie nicht über die nötigen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen, werden Sie mit dieser Rolle nicht glücklich. Halten Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten Ausschau, die eine fachliche Vertiefung oder Spezialisierung bieten, die besser zu Ihren Fähigkeiten passt.
- Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine solche Funktion günstig veranlagt sind, schauen Sie das am besten mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten oder mit Laufbahnberaterinnen und Berufsberatern an. Geeignete Anbieter für Laufbahnberatung und Berufscoaching finden Sie hier:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau:
Um zur Berufsprüfung für Prozessfachleute antreten zu können, müssen Sie gemäss Prüfungsordnung bis zum Zeitpunkt des Prüfungstermins bzw. Prüfungsanmeldung:
- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss vorweisen können und über sechs Jahre Berufserfahrung (inkl. Lehrzeit) verfügen, wovon zwei Jahre in der industriellen Produktion
Oder
- Im Besitz eines eidg. Berufsattestes (EBA) oder gleichwertiger Abschluss sein und acht Jahren Berufspraxis vorweisen können, wovon zwei Jahre in der industriellen Produktion
Oder
- Ein Maturitätsabschluss oder gleichwertige Qualifikation vorweisen können, sowie über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, wovon zwei Jahre in der industriellen Produktion
Und
- Über die erforderlichen Modulabschlüsse* bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen
Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung bei einer ablehnenden Entscheidung.
Hinweis:
- Manche Schulen sind bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung nicht erfüllen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung/Prüfungsanmeldung erfüllen. Bei manchen Schulen ist der Lehrgangsbesuch auch ohne Prüfungsabsichten möglich. Die Zulassungsbedingungen variieren je nach Anbieter.
- Viele Schulen bieten zur Auffrischung der Mathematik-Kenntnisse Vorkurse an. Diese Kurse können freiwillig besucht werden. Für Details wenden Sie sich bitte direkt an die Schule Ihrer Wahl.
*Folgende Modulabschlüsse müsse für eine Zulassung an die Berufsprüfung vorliegen:
Modul A: Planen neuer Prozesse
Modul B: Einführen neuer Prozesse
Modul C: Lenken von Prozessen
Modul D: Optimieren bestehender Prozesse
Modul E: Kommunizieren mit internen Funktionsträgern
Frage 3:
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?
Prima!
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Prozessfachleute angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft bzw. dem Prüfungssekretariat der Berufsprüfung, dem Verein für Berufsprüfungen für Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie.
Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im gewünschten Bereich tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Prozessfachleute angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft bzw. dem Prüfungssekretariat der Berufsprüfung, dem Verein für Berufsprüfungen für Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie.
Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im gewünschten Bereich tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung
Die in den Vorbereitungskursen auf die Berufsprüfung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau vermittelten Lerninhalte richten sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung, dem Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie.
Der Lernstoff setzt sich aus folgenden Modulen/Themen zusammen:
- Modul A: Planen neuer Prozesse (Anforderungen an Prozesse festhalten, technische Machbarkeit von neuen Produkten überprüfen, Prozesskonzepte entwickeln, alternative Konzepte bewerten, Soll-Zustand von Prozessen formulieren, mögliche Fehlerquellen erkennen, Arbeitsprozesse festlegen)
- Modul B: Einführen neuer Prozesse (Umsetzung von Prozesskonzepten, Einrichten von Arbeitsplätzen, Erstellen technischer Dokumente, Vorbereiten von Schulungen, Überprüfung neuer Prozesse)
- Modul C: Lenken von Prozessen (Aufträge erstellen, Ressourcen planen, Aufträge überwachen, Störungen im geplanten Ablauf bearbeiten)
- Modul D: Optimieren bestehender Prozesse (Dokumentation des Ist-Zustandes von Prozessen, Bewertung von Prozessen, Durchführung von Kalkulationen, Bearbeitung von Produktänderungen, Überprüfung von Prozesszeiten, Optimierung des Prozessumfeldes, Anpassung von Produktionsstammdaten)
- Modul E: Kommunizieren mit internen Funktionsträgern (Prozesskonzepte den Entscheidungsträger/innen präsentieren, durchführen von Schulungen, mit Mitarbeiter/innen der Produktionsentwicklung und Verkauf kommunizieren, Anleitung von Mitarbeitenden)
Frage 4:
Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?
Prima! Freuen Sie sich auf spannende und lehrreiche Stunden, in denen Sie Ihren Wissenshorizont und Ihre Kompetenzen erweitern – Aspekte, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und die Karriere- und Lohnchancen erhöhen.
Wenn Sie die Inhalte dieses eidg. Fachausweises nur teilweise interessieren, schauen Sie sich andere Aus- und Weiterbildungen in verwandten Bereichen an. Vielleicht finden Sie einen Lehrgang, der besser zu Ihnen passt. Inspiration finden Sie hier:
Offenbar sind die typischen Themenbereiche von Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis / Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis nicht Ihre Sache. Schauen Sie sich lieber andere Weiterbildungen an. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Möglichkeiten.
Kosten und Finanzierung der Weiterbildung
Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten. Generell muss für die 3- bis 4-semestrige und berufsbegleitende Weiterbildung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau mit folgenden Kosten gerechnet werden:
- Lehrgangsgebühren: Zwischen CHF 10'800 – CHF 20’000. Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) bis zu 50% zurück.*
- Externe Prüfungsgebühr: CHF 1’100.– (Stand März 2023). Wie hoch die Prüfungsgebühr ist, wird von der Trägerschaft dieser Berufsprüfung festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
- Manche Anbieter verlangen Extrakosten für
- Einschreibung
- Lehrmittel und (Software-)Lizenzen
- Schulungsunterlagen
- interne Prüfungen und Prüfungstrainings
- Simulationsprüfung
Am besten Sie wenden sich hinsichtlich der möglichen Extrakosten direkt an den Anbieter Ihrer Wahl.
*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge bekommen deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung auf Antrag bis zu 50% (max. CHF 9'500 bei BP, max. CHF 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten rückerstattet. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.
Frage 5:
Sind Sie in der Lage, ca. CHF 10'800 – CHF 20'000 für den Kurs (zzgl. Prüfungsgebühr) vorzufinanzieren?
Prima! Hier noch ein Tipp: Falls Sie in der Lage sind, den gesamten Betrag im Voraus zu bezahlen, erkundigen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl, ob sie bei vollständiger Bezahlung im Voraus einen Spezialrabatt gewährt.
Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
Bei den meisten Schulen können Sie die Kurskosten in Raten bezahlen. Für die Ratenzahlung verrechnen die meisten Schulen einen kleinen Zuschlag.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt.
Vielleicht gibt es in Ihrem privaten Umfeld jemanden, der Ihr Weiterbildungsprojekt mit einem Darlehen unterstützt. Möglicherweise unterstützt Sie auch eine Bank oder ein Kreditinstitut mit einem Bildungskredit. Einen Teil der geliehenen Gelder werden Sie mit dem Bundesbeitrag nach der Berufsprüfung sofort zurückbezahlen können.
Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
Informationen für die finanzielle Unterstützung von Temporär-Arbeitenden durch «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, erfahren Sie hier.
Bei den meisten Schulen können Sie die Kurskosten in Raten bezahlen. Für die Ratenzahlung verrechnen die meisten Schulen einen kleinen Zuschlag.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt.
Vielleicht gibt es in Ihrem privaten Umfeld jemanden, der Ihr Weiterbildungsprojekt mit einem Darlehen unterstützt. Möglicherweise unterstützt Sie auch eine Bank oder ein Kreditinstitut mit einem Bildungskredit. Einen Teil der geliehenen Gelder werden Sie mit dem Bundesbeitrag nach der Berufsprüfung sofort zurückbezahlen können.
Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
Informationen für die finanzielle Unterstützung von Temporär-Arbeitenden durch «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, erfahren Sie hier.
Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand
- Die Prozessfachmann Weiterbildung ist modular aufgebaut und dauert 3–4 Semester (je nach Anbieter)
- Der Lehrgang umfasst zwischen 280 und 650 Lektionen, die in verschiedenen Zeitvarianten (Tages und/ oder Abendkurse) besucht werden können: zum Beispiel ein Abend pro Woche und Samstag ganztägig oder zwei Abende pro Woche oder an einem Wochentag von Mittag (13Uhr) bis Abend (21Uhr).
- Viele Schulen bieten einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltung (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an. Sie können somit das Format auswählen, das Ihnen ermöglicht, die Weiterbildung mit Familie, Beruf und Freizeit optimal zu vereinbaren.
- Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.
Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.
Frage 6:
Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?
Prima!
Tipp fürs Selbststudium: Setzen Sie sich realistische Tages- oder Wochenziele und überlegen Sie sich eine kleine Belohnung, wenn Sie diese erreicht haben. Eine gute Lernstrategie motiviert nicht nur, sondern schützt auch vor chaotisch stressigen Lerntagen und -nächten kurz vor der Prüfung.
Wenn Sie nicht so viel Zeit aufbringen können, nehmen Sie mit den Anbietern Kontakt auf und klären Sie ab, ob Sie die Ausbildung evtl. über mehr als vier Semester verteilt absolvieren können.
Wenn die Zeit dann immer noch nicht reicht, prüfen Sie, ob Sie sich anderswo Freiraum schaffen können. Vielleicht kann jemand aus Ihrem Umfeld für die Dauer der Ausbildung gewisse Aufgaben für Sie übernehmen?
Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zum Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis / zur Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Sie findet jährlich statt, sofern mindestens 25 Kandidatinnen und Kandidaten für die Prüfung in deutscher Sprache die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. (in französischer Sprache mind. 8 Kandidaten/-innen und in italienischer Sprache mind. 3 Kandidaten/-innen)
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 60 Tage vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die eidg. Berufsprüfung ist in zwei Teile aufgeteilt:
1) Fallstudie 1 (schriftlich 3.5 Stunden) und Mini Cases 1 (schriftlich, 1.5 Stunden)
Für die Fallstudie erhalten die Kandidaten/-innen einen realitätsnahen Fall, welchen sie schriftlich bearbeiten müssen. Im ersten Teil werden in der Fallstudie die Handlungskompetenzen* aus den Bereichen A, B und E geprüft. In den Mini Cases müssen die Kandidaten/-innen mehrere realitätsnahe Fälle bearbeiten. Hier werden die Handlungskompetenzen aus den Bereichen A und B geprüft.
2) Fallstudie 2 (schriftlich, 3.5 Stunden) und Mini Cases 2 (schriftlich, 1.5 Stunden)
In der Fallstudie 2 wird in dem von den Kandidaten und Kandidatinnen zu bearbeitenden realitätsnahen Fall die Handlungskompetenzen aus den Bereichen C, D und E geprüft. In den Mini Cases 2 werden die Handlungskompetenzen aus den Bereichen C und D an mehreren realitätsnahen Fällen geprüft, welche die Kandidaten/-innen schriftlich bearbeiten müssen.
Hinweis: In allen Prüfungsteilen beziehen sich die zu lösenden Aufgaben auf Beispiele aus der Produktion.
Die Handlungskompetenzen werden in der Wegleitung im Detail beschrieben. Den Link hierzu finden Sie in den Antworten.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis / Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis» zu führen.
Auf Französisch: «Agente de processus avec brevet fédéral / Agent de processus avec brevet fédéral»
Auf Italienisch: «Specialista aziendale in processi con attestato professionale federale»
Auf Englisch (Achtung: nur eine Empfehlung, kein geschützter Titel): «Process Specialist, Federal Diploma of Higher Education»
Frage 7:
Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?
Prima!
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Bringen Sie Ihre Fragen aktiv ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen!
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien usw.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben und Prüfungserfahrungen sammeln, z.B. in Simulationsprüfungen. Musterprüfungen finden Sie hier.
Hier geht es zur Wegleitung für Prozessfachleute.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, eine Informationsveranstaltung zu diesem Lehrgang zu besuchen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der Schule Ihrer Wahl oder der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie. Erklären Sie Ihr Interesse und Ihre Bedenken und schauen Sie, wie Ihr Gegenüber auf welche Punkte reagiert und was es Ihnen empfiehlt.
Erkundigen Sie sich bei der Schulleitung nach Unterstützungsmöglichkeiten. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eventuell andere Unterstützung wünschen, etwa durch Lerntherapeutinnen oder Coaches, autogenes oder mentales Training.
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Bringen Sie Ihre Fragen aktiv ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen!
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien usw.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben und Prüfungserfahrungen sammeln, z.B. in Simulationsprüfungen. Musterprüfungen finden Sie hier.
Hier geht es zur Wegleitung für Prozessfachleute.
Wenn Sie sich gar nicht zutrauen, die Abschlussprüfung zu bestehen, die Ausbildung aber absolvieren möchten, vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin mit einer Schule oder der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie. Erklären Sie Ihr Interesse und Ihre Bedenken und schauen Sie, wie Ihr Gegenüber auf welche Punkte reagiert und was es Ihnen empfiehlt.
Fragen Sie bei der Schule Ihrer Wahl, ob es Unterstützungsmöglichkeiten für Sie gibt.
Überlegen Sie sich auch, ob Sie eventuell andere Unterstützung wünschen, etwa durch Lerntherapeutinnen oder Coaches, autogenes oder mentales Training. Passende Angebote finden Sie hier:
Nein, der Lehrgang zum eidg. Fachausweis als Prozessfachmann / Prozessfachfrau (BP) passt nicht zu Ihnen. Schade? – Vielleicht nicht, denn es gibt so viele andere Möglichkeiten zur Weiterbildung. Da passt das eine oder andere sicher viel besser.
Prüfen Sie, welche anderen Weiterbildungen für Sie infrage kommen. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Prozessfachmann / Prozessfachfrau (BP) ist wohl nicht das passende Weiterbildungsziel für Sie.
Überrascht Sie das oder sind Sie enttäuscht? Machen Sie den Test vielleicht noch einmal und achten Sie nun darauf, wo Ihre Vorstellungen oder Möglichkeiten vom Berufsideal abweichen. Vielleicht weist Ihnen das den Weg in Richtung passenderer Weiterbildungen.
Schauen Sie dann, welche anderen Weiterbildungen Sie interessieren. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Das ist ein halbherziges Ergebnis: Die Tätigkeit als Prozessfachmann / Prozessfachfrau (BP) scheint für Sie nicht ideal. Oder ist es vielleicht die Form der Ausbildung, die Ihnen nicht zusagt oder organisatorisch nicht gut passt?
Schauen Sie, welche anderen Weiterbildungen für Sie infrage kommen. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Die Weiterbildung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau (BP) ist für Sie nicht ideal – oder doch?
Wenn Sie unsicher sind, besuchen Sie am besten die Informationsveranstaltungen der Anbieter. Dort erfahren Sie mehr über die Weiterbildung und können Ihre persönlichen Möglichkeiten und Fragen direkt mit den anwesenden Fachvertretern besprechen.
Direkt zu den Schulen:
Diese Ausbildung scheint zu Ihnen zu passen.
Als nächsten Schritt empfehlen wir Ihnen, bei passenden Schulen eine Informationsveranstaltung zu besuchen und Angaben über die exakten Kosten und Termine einzuholen.
Direkt zu den Schulen:
Dieser Lehrgang scheint wie für Sie gemacht!
Am besten besuchen Sie nun Informationsveranstaltungen bei den Schulen, die für Sie infrage kommen, und erfahren dort alles zu den konkreten Inhalten, Kosten und Terminen.
Direkt zu den Schulen: