Steuerexperte: Anbieter, Schulen, Informationen, FAQs

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Sie interessieren sich für das Steuerwesen? Suchen Sie eine passende Schule für die Ausbildung / Weiterbildung als Steuerexperte/-expertin (HFP)? Hier finden Sie passende Bildungsanbieter und weiterführende Informationen.

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Steuerexperte mit eidg. Diplom

Die Steuerexpertin / der Steuerexperte (HFP) unterstützt Unternehmen und Privatpersonen in Steuerfragen oder führt, falls in der öffentlichen Verwaltung tätig, Buchprüfungen bei Steuerpflichtigen durch und beaufsichtigt die korrekte Anwendung des Steuerrechts. Bei Fragen zu Vermögens- und Einkommensbesteuerung, Kapital- und Gewinnbesteuerung stehen Sie natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung. Zum Arbeitsgebiet gehören weiter Themen wie Mehrwertsteuer, Stempelabgabe und natürlich das Steuerrecht, sodass sie/er den Steuerpflichtigen optimal beraten kann.

 

Eine Anstellung in öffentlichen Verwaltungen, sei es als Steuerkommissär oder –inspektor, ist eine interessante Möglichkeit. Die Steuerexpertin/Steuerexperte arbeitet u.a. bei Unternehmen, wo sie/er die Buchprüfungen vornimmt, Jahresabschlüsse überprüft, Steuererklärungen erledigt und beratend im Bereich der Sozialversicherungen wirkt. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind eine weitere Voraussetzung um in diesem Tätigkeitsbereich erfolgreich arbeiten zu können.

 

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Fragen und Antworten

Neben einer vorgängig zu erstellenden Diplomarbeit werden in der Höheren Fachprüfung zum / zur diplomierten Steuerexperten / Steuerexpertin folgende Fächer geprüft:

  • Mehrwertsteuer
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Steuern natürlicher Personen
  • BWL
  • Recht
  • Steuerstrafrecht und Steuerverfahrensrecht

Ein eidg. dipl. Steuerexperte hat folgende Verantwortlichkeiten:

  • Oberes Kader
  • grosse Verantwortung in fachlichen und personellen Fragen
  • Verantwortung als Fachexperten
  • Verantwortlich für untergebenes Personal

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Diplomarbeit erlangen Absolventen und Absolventinnen den eidgenössisch anerkannten Titel „Dipl. Steuerexperte / Steuerexpertin“.

Als Steuerexperte mit Diplom erlangt man folgende Kompetenzen:

  • Personalführungskompetenz
  • Anstellung im oberen Kader
  • grosse Kompetenzen im Unternehmen
  • Kompetenzen weit über die fachliche Ebene hinaus

Die Aufgaben für einen Steuerexperte Jobs sind folgende:

  • Unterstützung und Beratung von Kunden bei Transaktionen und Finanzkontrolle
  • Steuererklärungen und Situationsanalysen für natürliche und juristische Personen erstellen und Steuervereinbarungen (Rulings) mit den Steuerbehörden treffen
  • Kundenberatung zur Minimierung von Steuerrisiken
  • Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • Ideen zur Steueroptimierung
  • Durchführung von internen und externen Prüfungen
  • In der öffentlichen Verwaltung: Für die korrekte Anwendung des Steuerrechts sorgen, Einschätzungen vornehmen, Einsprachen behandeln und die Behörden vor den juristischen Instanzen vertreten
  • Tätigkeit als Fachexperten bei Steuerverwaltungen und Steuerjustiz

Folgende weiterführende Lehrgänge schliessen an die Steuerexperten-Ausbildung an:

  • Fachliche Fortbildungen an der Schweizerischen Treuhänder-Schule und Treuhand-Kammer
  • Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen und Fachhochschulen wie: Dipl. Leiter/in Finanzen und Dienste NDS HF, Dipl. Finanzexperte/-in NDS HF

Berufsbegleitend müssen Sie für die Weiterbildung zum Steuerexperten / zur Steuerexpertin mit etwa dreieinhalb Jahren rechnen.

Steuerexpertinnen und Steuerexpertinnen mit eidgenössischem Diplom sind in Rechtsanwaltskanzleien, Treuhandunternehmen, in der Industrie, in multi-nationalen Konzernen, bei Steuerverwaltungen, der Steuerjustiz oder auf selbständiger Basis tätig.

Bis zur Höheren Fachprüfung (HFP) der Weiterbildung zum Steuerexperten / zur Steuerexpertin müssen die Teilnehmenden mindestens vier Jahre Facherfahrung in der Steuerverwaltung oder einem privaten Unternehmen vorweisen können, in denen sie mit der Fachfragen-Beantwortung im Bereich der Steuerberatung betraut waren, zwei Jahre davon in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.

 

Darüber hinaus werden zur Prüfung ausschliesslich Personen zugelassen, die entweder über einen Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) in Wirtschaftswissenschaften, Betriebsökonomie, Wirtschaftsrecht oder den schweizerischen Rechtswissenschaften, über einen anerkannten Betriebswirtschaftsabschluss einer Höheren Fachschule für Wirtschaft, über eine Höhere Fachprüfung als Experte / Expertin in Rechnungslegung und Controlling, Treuhandexperte, Treuhandexpertin, Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin oder über eine Berufsprüfung als Fachmann / Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen oder Treuhänder / Treuhänderin verfügen.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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