Wer kann die Montagespezialist-Weiterbildung beginnen?

Wer kann die Montagespezialist-Weiterbildung beginnen?

Zugelassen zu der Ausbildung Montagespezialist / Montagespezialistin (ehemals Fachmonteur / Fachmonteurin) werden Schreiner und Schreinerinnen EFZ sowie Zimmermänner und Zimmerinnen EFZ, die mindestens ein Jahr Berufspraxis als Monteur/in vorweisen können, ebenso wie Schreinerpraktiker/innen EBA und Holzbearbeiter/innen EBA mit fünf Jahren Berufspraxis, davon drei Jahre als Monteur/in. Auch Monteure und Monteurinnen, die keine abgeschlossene Berufslehre besitzen, jedoch zehn Jahre Berufspraxis, die Hälfte davon als Monteur/in, können an der Ausbildung teilnehmen.

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