Wer ist an die Höhere Fachschule Gestaltung zugelassen?
Wer ist an die Höhere Fachschule Gestaltung zugelassen?
An die Höhere Fachschule Gestaltung sind Personen zugelassen mit:
- gute gestalterische Fähigkeiten
- eine abgeschlossene Berufslehre (EFZ) z.B. als Grafik Designer/in, Polygraf/in, Werbetechniker/in, Fotograf/in, Marketingleiter/in, Art Director/in, Polydesigner/in oder in einem anderen gestalterischen Beruf und mindestens ein Jahr Berufserfahrung
- oder EFZ in einem nicht gestalterischen Beruf, Mittelschulabschluss oder Matura und in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der visuellen Kommunikation
- Berufstätigkeit von mindestens 50% im Berufsfeld während der Ausbildung
- eine Aufnahme sur Dossier ist ebenfalls möglich