Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Homöopathie Ausbildung mit eidg. Diplom?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Homöopathie Ausbildung mit eidg. Diplom?
Für die Zulassung zur Homöopathie-Ausbildung bzw. zur Ausbildung zum Naturheilpraktiker/zur Naturheilpraktikerin mit entsprechender Vertiefung ist eine abgeschlossene Berufslehre, ein Maturitätsausweis oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich. Hinzu kommt bis zur Höheren Fachprüfung eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren mit einem Arbeitspensum von mindestens 50 Prozent in der Homöopathie unmittelbar vor der Prüfungsanmeldung oder von mindestens 30 Prozent innerhalb von drei Jahren. Lebensjahr vollendet haben, keinen Eintrag im Zentralstrafregister haben, eine Fallstudie einreichen und alle Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen vorweisen können. Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern über die geltenden Bedingungen.