Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Fachhochschule Ergotherapie?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Fachhochschule Ergotherapie?
In der Regel gelten folgende Zulassungsbedingungen für die Fachhochschule Ergotherapie:
- Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität
- 12 Monate Vorpraktikum, davon mindestens 8 Monate im Gesundheits-/Sozialbereich, 4 Monate können in der übrigen Arbeitswelt absolviert werden. Interessierte mit einem Abschluss im Gesundheits- oder Sozialwesen ein Vorpraktikum von mindestens 2 Monaten absolvieren; kein Praktikum absolvieren müssen Fachangestellte Gesundheit EFZ mit Berufsmaturität oder Personen mit einer Fachmaturität Gesundheit müssen kein Vorpraktikum absolvieren.
- gute Englisch- und Informatikkenntnisse
- Eignungsabklärung
Je nach Fall ist auch eine Zulassung «sur Dossier» möglich. Die Fachhochschulen informieren über die Details.