Welche Vorbildung ist für die Ausbildung Berater im psychosozialen Bereich notwendig?

Welche Vorbildung ist für die Ausbildung Berater im psychosozialen Bereich notwendig?

Bei Prüfungsantritt ist folgende Vorbildung für die Ausbildung Berater im psychosozialen Bereich notwendig:

  • Berufsabschluss auf Tertiärstufe oder gleichwertige Qualifikation und min. 6 Jahre Berufserfahrung im psychosozialen Kontext

oder

  • ohne Tertiärabschluss min. 8 Jahre Berufspraxis im psychosozialen Kontext

und

  • Nachweis von min. 20 Beratungsprozessen mit min. 100 Sitzungen, davon 5 Beratungsprozesse mit min. 5 Stunden
  • Nachweis von 40 Stunden klientenbezogener Supervision
  • Nachweis von 40 Stunden psychosozialer Beratung als Klient
  • Teilnahme an min. 8 Sitzungen einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe während min. 2 Jahren
  • Begleitung von einem Supervisor oder einer Supervisorin während min. 1 Jahr (min. 20 Stunden) in einer beratungskompetenzbezogenen Supervision

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