Welche Voraussetzungen sind für eine Weiterbildung Beratung an einer FH zu erfüllen?
Welche Voraussetzungen sind für eine Weiterbildung Beratung an einer FH zu erfüllen?
Die Zulassungsbedingungen der einzelnen Zertifikatslehrgänge (CAS), Diplomlehrgänge (DAS) und Masterstudiengänge (MAS) an einer Fachhochschule oder Universität können sehr unterschiedlich sein, setzen jedoch in der Regel einen Hochschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss (Tertiärabschluss) sowie Berufserfahrung voraus.
Viele Lehrgänge richten sich explizit an bestimmte Zielgruppen, neben Beratern auch etwa an Fachkräfte aus der Pädagogik, der Sozialabreit, dem Gesundheitswesen, der Theologie, der Psychologie oder ähnlichen Berufen im psychosozialen Umfeld.
Die Möglichkeit einer beratenden Tätigkeit während der Weiterbildung kann ebenso vorausgesetzt werden.
Bei ausreichender Qualifikation und Erfahrung ist es je nachdem möglich, dass auch Personen ohne Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss „sur Dossier“ von der Studienleitung aufgenommen werden können.
Nähere Informationen dazu erteilen die Schulen. Jetzt schnell, einfach und unverbindlich Kontakt aufnehmen über unser Kontaktformular oder sich über den Button „Frage stellen“ direkt an die richtigen Ansprechpartner wenden.