Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zum Lehrgang Kommunikationsfachfrau / Kommunikationsfachmann erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zum Lehrgang Kommunikationsfachfrau / Kommunikationsfachmann erfüllt sein?

Für die Zulassung zum Lehrgang Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Abschluss einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung im kaufmännischen, grafischen oder Detailhandelsbereich

oder

  • Abschluss einer Handelsmittelschule, einer 3-jährigen Fachmittelschule, einer gymnasialen Maturität, einer höheren kaufmännischen Fachprüfung, einer Hochschule oder einer Fachhochschule im kaufmännischen Bereich

oder

  • eidg. Fachausweis als PR-, Marketing-, Verkaufs- oder Dialog­marketing-Fachleute

und

  • 2 Jahre Berufspraxis in den Bereichen Kommunikation, Werbung, Public Relations, Marketing, Verkauf oder Direkt-/Dialogmarketing

oder

  • ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Diplom oder Abschluss einer Fach- oder Hochschule

und

  • 3 Jahre Berufspraxis in den Bereichen Kommunikation, Werbung, Public Relations, Marketing, Verkauf oder Direkt-/Dialogmarketing

Zugelassen sind auch Personen mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis in den Bereichen PR, Kommunikation, Marketing, Werbung, Verkauf oder Direktmarketing sowie einem EFZ, einem Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder einer Hochschule verfügen.