Was bedeutet überobligatorische Vorsorge?

Was bedeutet überobligatorische Vorsorge?

Die überobligatorische Vorsorge bezeichnet Leistungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen des BVG hinausgehen. Diese zusätzliche Vorsorge kann freiwillig von Pensionskassen angeboten und von Arbeitgebern oder Versicherten mitfinanziert werden. Die freiwillige Vorsorge bietet oft attraktivere Leistungen und mehr Flexibilität in der Gestaltung der Altersvorsorge.

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