Wann wird eine Akupunktmassage-Ausbildung von den Krankenkassen anerkannt?

Wann wird eine Akupunktmassage-Ausbildung von den Krankenkassen anerkannt?

Grundsätzlich benötigen Sie eine Krankenkassenanerkennung nur dann, wenn Sie gedenken, sich im Bereich der Komplementärmedizin berufsmässig niederzulassen. Für all jene, die sich ausschliesslich in ihrer Freizeit mit der Akupunkturmassage befassen möchten, ist dies keinesfalls wichtig. Damit Sie beruflich Ihre Sitzungen über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abrechnen können, ist es notwendig, dass Ihre Ausbildung nach den Richtlinien des ErfahrungsMedizinischenRegisters (EMR) oder der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin (ASCA) durchgeführt wurde und Sie dort registriert sind. Diese Verbände legen eine Mindeststundenzahl der einzelnen Methoden fest sowie teilweise auch Inhalte. Damit Sie sich jedoch beispielsweise beim EMR registrieren können, ist es notwendig, dass Sie zudem über eine schulmedizinische Grundlagenausbildung verfügen, die mindestens 150 Stunden umfassen muss, sowie Therapiesitzungen nach Abschluss Ihrer Ausbildung von mindestens 250 Stunden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt beim EMR oder ASCA sowie bei den entsprechenden Schulen für Akupunkturmassagen und bei den Krankenkassen.

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