Muss ich für die Weiterbildung Personalfachmann mit eidg. Fachausweis bereits im HR-Bereich gearbeitet haben?

Muss ich für die Weiterbildung Personalfachmann mit eidg. Fachausweis bereits im HR-Bereich gearbeitet haben?

Praxiserfahrung im Personalwesen ist für die Zulassung zur Berufsprüfung Personalfachmann / Personalfachfrau mit eidg. Fachausweis unbedingt notwendig. Mindestens zwei Jahre im HR-Bereich sind vorzuweisen, wenn Sie über ein eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder einen vergleichbaren Ausweis verfügen, mindestens vier Jahre qualifizierte Tätigkeit im Bereich Human Resources, wenn Sie kein EFZ oder vergleichbaren Abschluss besitzen.

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