Muss ich bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung zum Techniker TS auch wirklich berufstätig sein?
Muss ich bei einer berufsbegleitenden Weiterbildung zum Techniker TS auch wirklich berufstätig sein?
Die Weiterbildung Techniker TS / Techniker HF sieht vor, dass neben dem schulischen Unterricht auch praktische Bildung erfolgen muss, die bei einem Vollzeitstudium in Form eines oder mehrere Praktika von mindestens 18 Wochen (720 Lernstunden) erfolgt. Im Falle einer berufsbegleitenden Weiterbildung an einer Technikerschule resp. Höheren Fachschule sind diese 720 Lernstunden mit einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 50 Prozent nachzuweisen.