Kann ich die eidg. Fachprüfung in Finanzen absolvieren, ohne Sachbearbeiterkurs absolvieren?
Kann ich die eidg. Fachprüfung in Finanzen absolvieren, ohne Sachbearbeiterkurs absolvieren?
In Einzelfällen ist es möglich, die eidgenössische Fachprüfung Finanzen ohne Sachbearbeiterkurs zu absolvieren. Dies ist möglich, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss einer Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung oder Abschluss einer höheren Fachschule, Fachhochschule oder Universität
- 3 Jahre Fachpraxis (als Fachpraxis gilt die Tätigkeit als Fachperson auf einem oder mehreren Gebieten des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder des Steuerwesens)
- Kein Eintrag im Zentralstrafregister, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Prüfen Sie dies bitte zur Sicherheit mit der Trägerschaft, die die Prüfung organisiert.