Kann ich auch direkt nach meiner Lehre zum Elektroinstallateur EFZ eine Weiterbildung zum Elektro-Sicherheitsberater machen?

Kann ich auch direkt nach meiner Lehre zum Elektroinstallateur EFZ eine Weiterbildung zum Elektro-Sicherheitsberater machen?

Für die Zulassung zur Berufsprüfung (BP) Elektro-Sicherheitsberater/in mit eidg. Fachausweis sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach der Berufslehre nachzuweisen. Das bedeutet, dass Sie nicht direkt nach Ihrem Lehrabschluss einen Elektrosicherheitsberater-Kurs besuchen können, jedoch, je nach Dauer des Kruses, etwa ein Jahr nach Lehrabschluss mit der Weiterbildung beginnen können, sofern Sie weiterhin voll berufszeitig bleiben.