Ist für den Lehrgang zum Technikredaktor mit eidg. Fachausweis bereits Berufserfahrung in diesem Bereich vorzuweisen?
Ist für den Lehrgang zum Technikredaktor mit eidg. Fachausweis bereits Berufserfahrung in diesem Bereich vorzuweisen?
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, davon ein Jahr Praxiserfahrung in der technischen Dokumentation/Kommunikation ist für die Zulassung zur Berufsprüfung (BP) Technikredaktor / Technikredaktorin mit eidg. Fachausweis vorzuweisen. Hinzu kommt ein Berufsabschluss EFZ (bevorzugt in einer technischen Fachrichtung). Ausserdem noch die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen.
Weitere Details können direkt über unser Kontaktformular der jeweiligen Schule oder den „Frage stellen“-Button angefordert werden – unkompliziert und ohne Verpflichtung.