Ist Berufserfahrung für den CAS Erwachsenenschutz Voraussetzung?

Ist Berufserfahrung für den CAS Erwachsenenschutz Voraussetzung?

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Anschluss an den Studienabschluss in Sozialer Arbeit oder einer benachbarten Disziplin sind Voraussetzung für den Zertifikatslehrgang an einer Fachhochschule in Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Schnell, einfach und unverbindlich: Mit nur wenigen Klicks können weitere Informationen über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button der jeweiligen Schule eingeholt werden.

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