Gelten für die Ausbildung zum Wellness Manager bestimmte Zulassungsbedingungen?
Gelten für die Ausbildung zum Wellness Manager bestimmte Zulassungsbedingungen?
Lehrgänge zum Wellness Manager / zur Wellness Managerin unterliegen unterschiedlichen Zulassungsbedingungen, je nach Abschluss und Schule. Für viele Zertifikatslehrgänge fallen keine Zulassungsbeschränkungen an, für die Höhere Fachprüfung jedoch schon. Dort wird entweder ein Tertiärstufe-Abschluss der Branche und drei Jahren Berufserfahrung in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Bewegung, Medizin, Ernährung, Wellness, Entspannung, Gesundheit oder Fitness oder ein Sekundarstufe II Abschluss mit fünf Jahren Berufserfahrung in einem der genannten Bereiche, sowie mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Führung, der Projektleitung oder der Budgetverantwortung. Zudem müssen für die Prüfung alle Modulabschlüsse bestanden werden. Über die detaillierten Zulassungsbedingungen zur Höheren Fachprüfung informieren Sie die einzelnen Schulen.