Gelten bestimmte Zulassungsbedingungen für den Lehrgang CAS Gartendenkmalpflege (FH)?
Gelten bestimmte Zulassungsbedingungen für den Lehrgang CAS Gartendenkmalpflege (FH)?
Personen, die sich für eine Weiterbildung in Gartendenkmalpflege an einer Fachhochschule interessieren, müssen entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Fachausbildung nachweisen. Liegt kein solcher Abschluss vor, verfügen die Interessentinnen und Interessenten aber über umfassende Qualifikationen, können sie auch «sur dossier» zugelassen werden. Über die definitive Zulassung zum Lehrgang CAS Gartendenkmalpflege (FH) entscheidet die Studienleitung.