Brauche ich eine bestimmte Ausbildung in der Paarberatung, um die Höhere Fachprüfung zum Berater im psychosozialen Bereich machen zu können?
Brauche ich eine bestimmte Ausbildung in der Paarberatung, um die Höhere Fachprüfung zum Berater im psychosozialen Bereich machen zu können?
Eine bestimmte Ausbildung oder Weiterbildung in der Paarberatung oder einem anderen Fachgebiet ist für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung „Berater/in im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom“ nicht notwendig. Jedoch müssen Sie mit Tertiärabschluss mindestens sechs Jahre Beratertätigkeit im psychosozialen Umfeld nachweisen können, ohne Tertiärabschluss mindestens acht Jahre. Hinzu kommt der Nachweis von 30 Stunden als Klient/in einer psychosozialen Beratung, 30 Stunden als Supervisand/in in einer klientenbezogenen Supervision, Beratung in mindestens 80 Sitzungen mit mindestens 15 Beratungsprozessen, sowie die Teilnahme an mindestens acht Sitzungen einer Intervisions- oder Supervisionsgruppe während zwei oder mehr Jahren. Zudem müssen Sie über mindestens 15 Stunden von einer/einem akkreditierten Lehrsupervisor/in über die Dauer eines Jahres oder länger begleitet worden sein und eine Empfehlung von ihm oder ihr Erhalten.