Debt collection: education, further education, course, seminar, training, information, schools

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Debt collection: Collecting receivables independently and professionally

Many company finance departments are regularly faced with the fact that some customers are unable or unwilling to pay for their services, goods or products on time. Studies confirm that payment practices have tended to deteriorate over time and are likely to continue to decline. Dealing with defaulting payers (debt collection) is a burden on a company's liquidity, but it is also a very time-consuming, costly and nerve-wracking task to communicate with debtors. The process is much easier if you know how best to proceed in such cases. Professional knowledge of the debt collection procedure and the individual steps in the process from invoicing to forced collection can be extremely helpful. Would you like to be able to collect debts in your company independently and amicably, as well as legally, without having to hire a debt collection agency?

In a debt collection course, education, further education or training, employees of companies or administrations working in accounting, for example, learn how to successfully collect due receivables, i.e. credit balances, from their customers. In a seminar, participants are trained in the handling and processes involved in receivables management, giving them the confidence they need to implement this in their day-to-day work. This can significantly reduce the number of outstanding amounts and payment defaults. The tasks and procedures for debt collection are explained in an uncomplicated, competent, understandable and practical manner. The topics covered include options for reducing and avoiding debtor losses, the correct and legally binding formulation of invoices, payment reminders, reminders and documents, possible procedures for payments on account or advance payments, the dunning process, basic knowledge of the Debt Enforcement and Bankruptcy Act (SchKG), debt collection management, deadline management, civil proceedings and legal action, and much more.

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Questions and answers

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rechnungswesen, respektive Finanzabteilungen eines Unternehmens, Behörde oder Institution, welche sich im Inkassowesen ausbilden oder weiterbilden möchten
  • Interessierte und ambitionierte Personen, die sich einen raschen und einfachen beruflichen Einstieg ins Inkassowesen wünschen
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen Nachweis für ihre Kompetenzen auf dem Inkassogebiet haben möchten, um auf dem Arbeitsmarkt an Attraktivität zu gewinnen und mit der Konkurrenz mithalten zu können

Muss ein Unternehmen, respektive das von ihm beauftragte Inkassobüro, ein Inkassoverfahren gegen einen Kunden mit offenen Forderungen einleiten, so ist dies natürlich mit Aufwand und dementsprechend auch Kosten verbunden.

Hier kommt immer wieder die Frage auf, wer bei einem Inkassoauftrag die anfallenden Inkassogebühren bezahlen muss.

Generell gehen die Inkassogebühren zu Lasten des Schuldners/Schuldnerin. Dabei ist deren Zusammensetzung klar geregelt. Rechtlich zulässig sind demnach folgende Punkte:

  • Fälliger Rechnungsbetrag
  • Verzugszins von nicht mehr als 5%, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Gläubigers nicht anders vermerkt

Für weitere Inkassokosten wie zum Beispiel:

  • Kosten für Dossiereröffnung
  • Diverse Bearbeitungsgebühren
  • Umtriebsentschädigungen
  • Kosten für Rechtsberatung, Adressverfolgung und Bonitätsprüfung

ist der Schuldner nicht verpflichtet nachzukommen.

Fällige Geldforderungen werden durch ein Inkasso, also eine gewerbliche Betreibung eingezogen. Voraussetzung für ein Inkassoverfahren ist die ausbleibende Begleichung einer Forderung, wie zum Beispiel eine Rechnung innerhalb ihrer Zahlungsfrist seitens des Debitors, also Schuldners/Kunden. Zentraler Punkt ist hierbei, dass einem Kreditor, also Gläubiger/Unternehmen, eine Bezahlung für seine erbrachten Dienste zusteht.

Normalerweise erhält der Kunde bei Versäumnis seiner Zahlungspflicht zuerst einmal eine Zahlungserinnerung. Allerdings soll hier angemerkt werden, dass es sich bei solchen Erinnerungen um keine Pflicht seitens der Unternehmen handelt, sondern dies vielmehr aus Kulanz gegenüber den Kunden geschieht. Der Kunde erhält so nochmals die Möglichkeit die offenen finanziellen Forderungen zu begleichen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach werden im Normalfall weitere Mahnungen verschickt. Auch diesbezüglich handelt es sich um ein Entgegenkommen der Kreditoren und ist rechtlich keineswegs ein Muss. So befindet sich der Schuldner bereits nach der 1. Mahnung, respektive abgelaufenen Zahlungsfrist im Zahlungsverzug, was ein Gläubiger berechtigt ein Inkassoverfahren einzuleiten. Folglich ist ein Inkasso ohne Mahnung also durchaus möglich.

Ein solches wird meistens an einen Dritten, also Dienstleister wie zum Beispiel ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen, abgegeben. Üblicherweise prüfen diese zuerst den jeweiligen Einzelfall und versenden erneut eine schriftliche Mahnung an den nicht zahlenden Kunden, der nun die Möglichkeit hat sich bei einer ungerechtfertigten Zahlungsaufforderung mit entsprechenden Einwänden zu wehren oder den offenen Betrag zu bezahlen. Tut er dies nicht können rechtliche Schritte unter anderem mit Zwangsvollstreckung oder Pfändung eingeleitet werden. Befindet sich der Schuldner gerade in finanziellen Nöten oder ist gar zahlungsunfähig kann eine Ratenzahlung oder sogenannte Titelüberwachung vereinbart werden.

Einfach erklärt bedeutet der Begriff Inkasso, dass berechtigt fällige finanzielle Forderungen eingezogen, respektive betrieben werden. Er stammt aus dem Bankwesen und gehört dem Debitoren- und Forderungsmanagement an, wozu unter anderem auch das Rechnungswesen und Mahnwesen gehört. Dabei können sogenannte Geldforderungen beispielsweise nicht bezahlte Produkte, Ware oder Dienstleistungen sein. Ein Inkasso, also Einziehung offener Rechnungen, welche nicht fristgerecht bezahlt wurden, kann vom Gläubiger selbst oder vertreten durch einen Dritten, wie zum Beispiel ein Anwaltsbüro oder Inkassobüro, durchgeführt werden.

Unabhängig davon ob offene Forderungen nun im eigenen oder fremden Namen einkassiert werden sollen, Inkasso verfolgt das Ziel, dass Debitoren, also Schuldner/Schuldnerinnen, respektive Kunden/Kundinnen, ihre tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen eines Unternehmens bezahlen.

Bei einem Inkassobüro handelt es sich um ein privates Unternehmen, dass für verschiedene Unternehmen berechtigt fällige Forderungen, meistens nicht bezahlte Rechnungen, von Kunden eintreibt. Es arbeitet normalerweise auf Erfolgsbasis.

Unternehmen beauftragen Inkassounternehmen damit sich diese professionell um das Inkassoverfahren, respektive Forderungsmanagement kümmern können. Hierbei wird primär eine Einigung zwischen Kunden und Unternehmen, also Schuldner und Gläubiger angestrebt. Mit einem solchen Outsourcing können Unternehmen wertvolle Arbeitszeit und auch Personalkosten einsparen, mit dem Ziel trotzdem schnell an ihr Geld zu kommen und Zahlungsausfälle zu verhindern.

In einem Inkasso Kurs oder Seminar werden zentrale Themen rund ums Debitorenmanagement und Forderungsmanagement angesprochen. Je nach Kursart oder Anbieter wird auf verschiedene Themen eingegangen und diese entsprechend vertieft behandelt. Das Programm einer Inkassoausbildung vermittelt Wissen zu unter anderem folgenden Bereichen:

  • Grundlagen und Vertiefung rund um das Inkassowesen
  • Betreibungsverfahren, Fristen, Gebühren und Kosten
  • Rechtsweg: Ablauf und Vorgehen bei einem Zivilprozess und anderen Rechtswegoptionen
  • Rechtsvorschlag: Gütlich und rechtliche Bereinigung
  • Pfändung und Verlustscheine: Kenntnisse über die verschiedenen Arten, Bedeutung, Vorgehen und deren Konsequenzen
  • Kommunikation: Erfolgreiches kommunizieren zwischen Debitoren und Kreditoren
  • Erinnerung von Zahlungspflichten: Freundlich, auffordernde, zielgerichtete und effektive Kommunikation
  • Korrekte und rechtskräftige Formulierungen für Aufträge, Bestellungen, Rechnungen, Bestätigungen und Dokumente
  • Konfliktmanagement: Vorgehen bei nicht eingehaltener Zahlungspflicht und Wege für eine aussergerichtliche Lösung oder Rechtsweg
  • Einblick ins Wirtschaftsrecht, Buchhaltungs- und Rechnungswesen
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Wissen über Mahnwesen und Zwangsinkasso

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.


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