Gerichtsmediziner werden, Materialwissenschaftlerin, Rechtsanwalt oder mit einem Biomedical-Start-up durchstarten. Der erste Schritt vieler anspruchsvoller und hochinteressanter Karrieren ist zwingend der Eintritt in eine gymnasiale Maturitätsschule (Gymnasium, Kantonsschule oder Kollegium). Manchmal ist dafür eine Aufnahmeprüfung Gymnasium notwendig.
Am Gymnasium vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihr Allgemeinwissen und werden zur Hochschulreife geführt. Mit dem schweizweit anerkannten Abschluss, der gymnasialen Maturität, sind sie direkt zur Universität, ETH oder zu Pädagogischen Hochschulen zugelassen. In Kombination mit fachspezifisch definierten, meist praxisorientierten Zusatzleistungen können sie auch an Fachhochschulen studieren.
Langzeitgymnasium – Kurzzeitgymnasium
Je nach Kanton erfolgt der Eintritt ins Gymnasium entweder von der Primarschule (Langzeitgymnasium) oder von der Sekundarstufe (Kurzzeitgymnasium) aus – also nach dem 6. beziehungsweise 8./9. Schuljahr.
Zulassung: Kantonal unterschiedlich
Die Zulassung zu den Gymnasien (Lang- und Kurzzeitgymnasium) ist kantonal geregelt. In manchen Kantonen erfolgt der Übertritt auf Empfehlung der Klassenlehrperson oder ab einem bestimmten Notendurchschnitt. Andere Kantone wenden Übergangsverfahren mit Tests und Interviews oder schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung Gymnasium an.
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