Ausbildung-Weiterbildung.ch: Der Verkaufsleiter - Ratgeber für Interessenten und Studenten
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Berufsbild des Verkaufsleiter / Key Account Manager
An den Verkaufsleiter werden von der Wirtschaft hohe Ansprüche gestellt. Von ihm wird erwartet, dass er aufgrund der Unternehmensziele eine Verkaufskonzeption erarbeiten und realisieren kann. Der Verkaufsleiter muss in der Lage sein, eine Verkaufsabteilung in allen Belangen, sowohl im Innen- wie im Aussendienst mit Erfolg zu führen und dabei im Verhältnis zum Aufwand ein Höchstmass an Wirkung zu erzielen. Dazu benötigt er eine gute Allgemeinbildung, praktisches und theoretisches Fachwissen, Flexibilität und Verhandlungsfähigkeit aber auch Belast- barkeit, menschliche Reife sowie Kontaktfähigkeit zu Menschen unterschiedlicher Mentalität.
Planungsaufgaben der Verkaufsmanager
• Verkaufsorganisation aufbauen (Grösse, Ablauf)
• Einsatz des Aussendienstes/der Tätigkeit planen (u.a. geografische Gebiete, Kundenselektion, Produktzuteilung)
• Budgetplanung u Kundenkontakte planen (Kontaktqualität, Quantität und Periodizität entsprechend der Marktleistung)
Führungsaufgaben der Verkaufsleiter
• Verkaufsabteilung selbständig führen (Mitarbeiter/Kader im Aussen- und Innendienst sowie externe Mitarbeiter)
• Mitarbeiter laufend neu motivieren, aus- und weiterbilden
Koordinationsaufgaben der Verkaufsleiterin / des Verkaufsleiters
• Systematische Information der Verkaufsmitarbeiter (Kennzahlen, Entwicklungen, usw.)
• Rapport und Berichtswesen überwachen (Übersicht über Kontakte und Verkäufe)
Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung als dipl. Verkaufsleiterin / Verkaufsleiter:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer einen der nachstehenden Ausweise besitzt:
Entweder:
• eidg. Fachausweis als Verkaufskoordinator oder Marketingplaner oder eidg. Diplom als Marketing- oder Werbeleiter.
Ausserdem ist eine mindestens 2jährige Praxistätigkeit in leitender Stellung im Verkauf nachzuweisen. oder:
• Diplom einer anderen Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung, einer Technikerschule, höheren Lehranstalt, höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule oder einer anderen höheren Fachschule (Art. 51, 58 61 BBG) oder einer Hochschule.
Ausserdem ist eine mindestens 4jährige Praxistätigkeit im Absatzbereich, davon mindestens zwei Jahre Praxis in leitender Stellung im Verkauf nachzuweisen.
Die Prüfung kann frühestens zwei Jahre nach Erwerb des entsprechenden Titels abgelegt werden.
oder:
• das Fähigkeitszeugnis eines Berufes mit mindestens 3jähriger Lehre
• das Fähigkeitszeugnis einer 2jährigen Verkäuferlehre oder eine vom Bundesamt anerkannter Abschluss der Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis.
Ausserdem ist eine 8jährige Praxis im Absatzbereich nachzuweisen, wovon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung im Verkauf.
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