Nachholbildung: Ausbildung, Weiterbildung, Kurs, Infos und Anbieter

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Nachholbildung – Der eidgenössische Lehrabschluss für Berufsleute mit Praxiserfahrung

Arbeiten Sie seit einigen Jahren in der Betreuung von Kindern oder älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen - ohne einen entsprechenden anerkannten Abschluss vorweisen zu können? Dann gibt es für Sie gute Nachrichten: dank des Berufs «Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ», der in den drei Fachrichtungen Kinder, Betagte und Behinderte erlernt werden kann, können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen anerkennen lassen und den eidgenössischen Lehrabschluss nachholen.

Damit Sie jedoch nicht noch einmal eine ganze Lehre absolvieren müssen, können Sie dies an speziellen Schulen angehen, die sich darauf spezialisiert haben, eine sogenannte Nachholbildung Fachperson Betreuung zu offerieren. Nach zweijährigem Schulbesuch erhalten Sie dasselbe Zeugnis wie heutige Lernende nach ihrem Abschluss der Lehre. Es lohnt sich bestimmt, diesen Weg einzuschlagen, denn Ihre beruflichen Chancen werden optimiert und auch das Wissen wird noch einmal aufgefrischt und vertieft.

Mehr Informationen finden Sie unter Ausbildung-Weiterbildung.ch – ein Besuch des grossen Bildungsportals lohnt sich auf jeden Fall – überzeugen Sie ich vom grossen Angebot.


Fragen und Antworten

In jedem Beruf, in dem es möglich ist, ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erwerben, besteht auch die Möglichkeit einer Nachholbildung für Erwachsene.

Entweder Sie wenden sich direkt an die einzelnen Schulen, die Bildungslehrgänge zur Nachholbildung Ihres gewählten Berufes anbieten, oder aber Sie wenden sich an die Berufsbildungsämter Ihres Wohnkantons.

Für die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie eine Schule besuchen, in der Sie am Berufsunterricht des entsprechenden Berufes teilnehmen. Es verlangt jedoch ein sehr grosses Mass an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen, sich selbständig und ohne externe Hilfe alle erforderlichen Qualifikationen anzueignen, die es für den Abschluss des Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung) benötigt. Alternativ können Sie auch die Berufsfachschule mit anderen Lernenden des Bildungsgangs besuchen oder aber auch ausschliesslich einzelne Schulungsangebote besuchen, die es Ihnen erleichtern werden, die Abschlussprüfung für Erwachsene nachzuholen.

Erwachsene Personen über 22 Jahre können unter gewissen Voraussetzungen die berufliche Grundbildung (Berufslehre) verkürzt absolvieren. Die Ausbildungsdauer wird dann in der Regel um 1 Jahre verkürzt. Dieser Bildungsweg erfordert einen Lehrvertrag und bereits vorhandene Berufserfahrung.

Sollten Sie keine berufliche Grundbildung besitzen, jedoch ein EBA oder EFZ in einer Nachholbildung erwerben wollen, so ist es notwendig, dass Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung besitzen.

 Die Nachholbildung Art. 32 ist eine verkürzte Berufslehre für Erwachsene mit Berufserfahrung welche zu einem eidgenössischen Abschluss der beruflichen Grundbildung führt.

In der Regel dauert die Nachholbildung für Erwachsene (Erwachsenenlehre) Art. 32 ein Jahr weniger lange als die Lehre für Jugendliche. Die Lehre Restaurantfachmann/-frau EFZ dauert 3 Jahre und das würde für die Nachholbildung 4 Jahre bedeuten. In gewissen Kantonen kann die Nachholbildung Art. 32 BBV für Restaurationsfachleute jedoch in 4 Semestern (also 2 Jahren) berufsbegleitend absolivert werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem Bildungsanbieter über die Dauer der von Ihnen gewünschten Nachholbildung.

Nach einem bestandenen Qualifikationsverfahren im Rahmen der Nachholbildung erhalten Sie entweder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Ihres gewählten Berufes.


Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.


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Das bke-Team sowie die Lehrbeauftragten arbeiten gemeinsam an dieser Aufgabe. Sie setzen alles daran, den Lernenden und Teilnehmenden ein breites Fachwissen zu vermitteln, das sich konsequent an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und sie zu anerkannten Abschlussqualifikation und Kompetenznachweisen führt.
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