Selbsttest: Ist der Lehrgang «Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ», Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV, für mich der richtige?

Eine Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft mit eidg. Fähigkeitszeugnis berät einen Hotelgast am Front-Desk eines Hotels.

Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ oder Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ (ehemals Fachfrau Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hauswirtschaft EFZ) zu Ihnen passt und ob die Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV (Berufsbildungsverordnung) sowie der Erwerb dieses eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für Sie der richtige Weg sind.

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Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft (ehemals Fachfrau Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hauswirtschaft EFZ): Wie sieht ihr Berufsalltag aus?

Die Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / der Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ übernehmen in Grosshaushalten, Spitälern, Alters- und Pflegezentren, Behinderteneinrichtungen, Gastronomiebetrieben oder Hotelanlagen die typischen Aufgaben einer Hauswirtschafterin / eines Hauswirtschafters. Sie sind die gute Seele des Hauses, die dafür sorgt, dass es überall einladend und gemütlich aussieht, aufgeräumt und sauber ist und dass es Topfpflanzen und Haustieren ebenso gut geht wie den Gästen, Bewohnern oder Patienteninnen. 

Nebst der täglichen Reinigung aller Räume, Korridore und sanitären Anlagen kümmern sie sich um die Bewirtschaftung der Wäsche und können auch kleinere Näh- und Reparaturarbeiten selbst erledigen. In grösseren Häusern kümmern sie sich um die Organisation und Verteilung des Essens, in kleineren Einrichtungen machen sie die Speisepläne selbst und kochen auch. 

Als gelernte Berufsleute leiten sie Lernende an und instruieren Hilfspersonal und externe Einsatzkräfte. Die administrativen Aufgaben zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Putzmaterials, der Küchenvorräte oder des Wäschereibedarfs erledigen sie ebenfalls selbständig, in grossen Einrichtungen können ausserdem Dienstleistungen für die Bewohner/innen und Kunden/-innen wie Botengänge oder das interne Verteilen der Post dazukommen.

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft (ehemals Fachfrau Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hauswirtschaft EFZ) arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Nachholbildung nach Art. 32 BBV zur Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / zum Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ mit eidg. Fähigkeitszeugnis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die Kurse zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (QV), also die Lehrabschlussprüfung (LAP), zur Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ bzw. zum Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft (ehemals Fachfrau Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hauswirtschaft EFZ) im Rahmen der Nachholbildung nach Art. 32 BBV (Berufsbildungsverordnung) richtet sich an Berufsleute aus dem Hotellerie- und hauswirtschaftlichen Bereich, die das eidg. Fähigkeitszeugnis erwerben möchten. 

Fachleute Hauswirtschaft mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Freundliches Auftreten sowie Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässige, speditive und exakte Arbeitsweise
  • Praktische Veranlagung
  • Gute körperliche Konstitution
  • Organisationstalent
  • Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
  • Sinn für Ordnung, Hygiene und Sauberkeit
  • Teamfähigkeit
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Einsatzbereitschaft auch an Wochenenden

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zum QV zur Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ / zum Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ im Rahmen der Nachholbildung gemäss Art. 32 BBV

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung, auch LAP genannt) zur Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ bzw. zum Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft (ehemals Fachfrau Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hauswirtschaft EFZ) müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • 5 Jahre berufliche Praxis, davon 3 Jahre im Hauswirtschaft-Bereich
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2)
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (mind. A2) 
  • Anstellung (mind. 40%) in einem Betrieb im Bereich Hotellerie-Hauswirtschaft
  • Nähmaschinen- sowie EDV-Kenntnisse sind von Vorteil.

Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (QV) entscheidet das kantonale Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons. Interessierte Personen müssen einen entsprechenden Antrag an das Berufsbildungsamt stellen. Dieses prüft dann, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, und entscheidet weiter über allfällige Dispensationen für das QV. 

Übrigens: Die Zulassung zum QV ist nicht abhängig vom Besuch eines bestimmten Lehrganges/Kurses. Hierzu folgende Information: Berufsleute aus dem Hotellerie-Hauswirtschaft-Bereich, die das QV ohne berufliche Grundbildung absolvieren möchten, müssen sich die entsprechenden berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse aneignen. Es steht ihnen frei, auf welchem Weg sie sich für das QV vorbereiten möchten. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl: 

  • Besuch der Berufsfachschule mit den regulär Lernenden (Jugendliche)
  • Besuch von speziellen Kursen für Erwachsene (wird in diesem Selbsttest behandelt): Für Berufe, in welchen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen, gibt es speziell auf Erwachsene ausgerichtete Bildungsangebote. Sie finden in der Regel jede Woche abends und/oder am Samstag statt. 
  • Selbststudium: Vorbereitung auf das QV ohne Schulbesuch, anhand der Lehrmittel, die an den Berufsfachschulen eingesetzt werden

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Der Lernstoff zur Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ bzw. zum Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft (ehemals Fachfrau Hauswirtschaft EFZ / Fachmann Hauswirtschaft EFZ) gliedert sich grundsätzlich in folgende Teile: 

  • Berufskunde: Grundlagen rund um den Beruf in der Hotellerie-Hauswirtschaft 
  • Fachkunde: spezifisches Wissen je nach gewählter Richtung: Hauswirtschaft oder Hotellerie
  • Allgemeinbildung: Hier werden die Fächer «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft» unterrichtet
  • überbetriebliche Kurse: Erwerb von grundlegenden praktischen Fertigkeiten (ergänzend zur Bildung im Betrieb und zur Berufsfachschule)*

Der Lernstoff in den Teilen Berufskunde und Fachkunde richtet sich nach den zu vermittelnden Handlungskompetenzen, welche im Bildungsplan für Fachleute Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ festgehalten sind: 

Überblick Handlungskompetenzen Hotellerie-Hauswirtschaft: 

  • Auftreten und Kommunizieren*
  • Servieren von Getränken und Speisen**
  • Reinigen und Gestalten von Räumen
  • Sicherstellen der Wäscheversorgung
  • Organisieren und Umsetzen von Betriebsabläufen

*Berufliche Handlungskompetenzen mit zusätzlichen betrieblichen Leistungszielen in der Hotellerie: 

  • Gäste, Kundinnen und Kunden im Bereich Hotellerie-Hauswirtschaft beraten und betreuen: Einfache Gespräche in einer zweiten Landessprache oder Englisch führen, erhaltene mündliche Mitteilungen in einer zweiten Landessprache oder Englisch wiedergeben bzw. weiterleiten. Rückmeldungen von Gästen, Kundinnen und Kunden im Bereich Hotellerie-Hauswirtschaft entgegennehmen und bearbeiten

**Berufliche Handlungskompetenzen mit zusätzlichen betrieblichen Leistungszielen in der Hauswirtschaft: 

  • Getränke und Speisen bestellen und bereitstellen: Bestellung der benötigten Zutaten und fach-, adressaten- und situationsgerechte Zubereitung einfacher Speisen aus frischen Produkten sowie aus Halbfertig- und Fertigprodukten, Bedienung der Küchenhilfsmittel, Maschinen und Geräte für die Zubereitung einfacher Speisen, Umsetzung von Vorgaben, Umsetzung der Empfehlungen und betrieblichen Vorgaben zu Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit der Zubereitung einfacher Speisen. 

Die praktische Ausbildung erfolgt in der Verantwortung der Kandidierenden im Rahmen Ihrer Anstellung im Betrieb. Sie haben zudem den Auftrag, über das Lernen in der Praxis eine Lerndokumentation zu führen. 

* Im Rahmen der Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV müssen interessierte Personen die überbetrieblichen Kurse grundsätzlich nicht besuchen (für Absolventen/-innen der regulären Hauswirtschaft-Lehre sind diese obligatorisch). Dennoch: für eine lückenlose Vorbereitung auf das QV wird empfohlen, diese Kurse zu besuchen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der OdA Hauswirtschaft Schweiz.

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Aufwand Präsenzunterricht und Lernaufwand (Hausaufgaben)

Der Lehrgang dauert 2 Jahre und ist berufsbegleitend machbar. Der Unterricht für die Berufskunde ist jede Woche ein ganzer Tag. Die allgemeinbildenden Fächer werden an zwei Abenden pro Woche unterrichtet.

Zusätzlich zum Unterricht brauchen die Hausaufgaben und das Lernen auf Prüfungen noch einmal 3-4 Stunden pro Woche.

Frage 5:

Ist der Aufwand für die Schule und für die Hausaufgaben für mich zu bewältigen?

Abschluss

Welche Abschlussprüfungen muss ich bestehen?

Die Lerninhalte, die zum Erreichen des Fähigkeitszeugnisses nötig sind, werden in Modulen unterrichtet:

  • Jedes Modul wird mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen
  • Das Amt für Berufsbildung bestätigt jedes erfolgreich abgeschlossene Modul mit einem Zertifikat
  • Auf Wunsch wird vor Beginn der Ausbildung abgeklärt, welche Erfahrungen und Kompetenzen bereits vorhanden sind ( = Kompetenzbilanz)

Module und Kompetenznachweise:

  • Ernährung und Verpflegung : Praktische und schriftliche Prüfung
  • Wohnen und Reinigungstechnik : Praktische und schriftliche Prüfung
  • Gästebetreuung und Service : schriftliche Prüfung
  • Wäscheversorgung : Praktische und schriftliche Prüfung
  • Administration : schriftliche Prüfung
  • Gesundheits- und Sozialwesen : Fallbeispiel lösen
  • Allgemeinbildung : Pflichtmodul für Personen ohne Berufsabschluss

Frage 6:

Traue ich mir zu, die Modulprüfungen zum Erreichen des Fähigkeitszeugnisses zu bestehen?