Heil- und Sonderpädagogik studieren
Auf einen Blick
Die HfH bietet ein einzigartiges Angebot an Ausbildungen im Bereich heilpädagogische Lehrberufe und pädagogisch-therapeutische Berufe.
Teilen Sie das Anliegen «Bildung für Alle»? Interessieren Sie sich für Bildung von Menschen, die von einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Benachteiligung betroffen oder bedroht sind? In Theorie und Praxis? Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik führt ein einzigartiges Angebot an wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Studiengängen im Bereich heilpädagogische Lehrberufe und pädagogisch-therapeutische Berufe. Modulverzeichnis
Möchten Sie Ihre Kompetenzen erweitern? Bildungsverhältnisse, therapeutische und Unterstützungsprozesse so gestalten, dass Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf lernen und partizipieren können und dass sich auch Menschen mit erschwerten Bedingungen einbringen und entfalten können? Dann sind Sie an der HfH, der spezifischen Pädagogischen Hochschule, richtig.
- Die Diplome der HfH sind gesamtschweizerisch anerkannt.
- Das Studium ist abwechslungsreich. Sie absolvieren ihr Studium in Präsenz, orts- und zeitunabhängig, in der Praxis und im Selbststudium.
- Die HfH achtet auf eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis. In der Praxis wenden Sie Ihr an der Hochschule erworbenes Wissen an, reflektieren es und lernen professionelles Handeln. Das Didaktische Zentrum und die Therapie-Lehr-Praxis holen die Praxis in die Hochschule.
- Die Hochschule hat ihren Sitz zentral gelegen in Zürich-Oerlikon (City Bernina) mit optimaler ÖV-Anbindung ab Zürich Hauptbahnhof oder Zürich-Oerlikon
Die Studiengänge bestehen aus in sich abgeschlossenen Modulen und schliessen mit dem Bachelor of Arts resp. Master of Arts ab. Die HfH bietet folgende Studiengänge an:
- Master Schulische Heilpädagogik
- Master Heilpädagogische Früherziehung
- Master Logopädie
- Master Psychomotoriktherapie
- Bachelor Logopädie
- Bachelor Psychomotoriktherapie
- Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
Zum Ausbildungsangebot der HfH gehört ausserdem:
Informationsveranstaltungen
Bachelor
Jeweils im Herbst und Frühjahr finden Infoveranstaltungen für Studieninteressierte statt. Sie finden vor Ort und/oder online statt. Zur Agenda
Master
Jeweils im Herbst und Frühjahr finden Infoveranstaltungen für Studieninteressierte statt. Sie finden vor Ort und/oder online statt. Zur Agenda
Die Hochschule stellt Ihnen digitale Infopakete mit Präsentationen zur Verfügung.
Zulassungs- und Aufnahmeverfahren
Bewerben
Spezifische Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Berufserfahrung, Zulassungs- und Aufnahmeverfahren inkl. «sur dossier», Bewerbungsdossier sowie zu Anmeldung und Gebühren finden Sie auf den jeweiligen Ausbildungsseiten.
Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen
Mögliche Anrechnungen
Eine Anrechnung von Studien- und Bildungsleistungen ist möglich:
- sofern eine gleichwertige Zielsetzung zu den im betreffenden Studiengang der HfH geforderten Leistungen erkennbar ist
- ein detaillierter Nachweis für die Erbringung der anzurechnenden Leistung vorliegt.
- Zu den anrechenbaren Studienleistungen gehören auch Module mit oder ohne Studienabschluss, sofern ein detaillierter Nachweis für die Erbringung der anzurechnenden Leistung vorliegt.
Zu den einzelnen Studiengängen bestehen unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Umfang, pauschale und individuelle Möglichkeiten und Anrechnung von Abschlussarbeiten.
Richtlinien für die Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Bildungsleistungen
Prüfung der Anträge
Die Prüfung der Anträge erfolgt erst nach einer Studienplatzzusage. Vorgängige Prüfungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie die hierfür die Richtlinien für die Anrechnung erbrachter Studien- und Bildungsleistungen.
Anrechnung von Studienleistungen aus Sekundarstufe I PHZH
Für die Anrechnung von Studienleistungen des Studiengangs Sekundarstufe I PHZH an den Master Schulische Heilpädagogik HfH wurde im HS 21 eine neue Vereinbarung mit der PHZH getroffen, die die Vereinbarung vom 22. August 2016 ersetzt und ab FS 22 in Kraft tritt. Es gelten verschiedene Übergangsbestimmungen für Absolvierende mit Studienbeginn vor HS 2017, Beginn HS 2017 bis und mit 2021 und ab Studienbeginn HS 2021.
Anrechnung von Studienleistungen aus Bachelorstudiengängen
In der Vergangenheit wurden teilweise Studienleistungen aus BA-Studiengängen anderer PHs (namentlich PHZH, PH Thurgau und PH St. Gallen) an die Masterstudiengänge SHP und HFE angerechnet. Die HfH erhält einige Anfragen zu diesem Thema. Die aktuelle Rechtslage ist wie folgt (Stand Oktober 2023):
- Die Anrechnung von Studienleistungen aus Bachelorstudiengängen an den Master SHP oder Master HFE ist nicht mehr möglich.
- Vereinbarungen, die in der Vergangenheit mit der PH Thurgau und der PH St. Gallen über Anrechnung von Leistungen aus einem BA an den Master SHP oder HFE bestanden, sind nicht mehr gültig.
- Seit dem Herbstsemester 2019 richtet sich die Anrechnung von Studienleistungen alleine nach den Richtlinien der HfH über die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen
Diese sehen vor, dass anrechenbare Studienleistungen spätestens 10 Jahre nach Bestehen des Leistungsnachweises an der HfH angerechnet werden können. (Stand Oktober 2023)
Für die in der Vergangenheit absolvierte Leistungen aus BA-Studiengängen (PHZH / PH Thurgau / PH St. Gallen) bedeutet dies konkret:
- BA Studienleistungen, die später als im Herbstsemester 2019 (ab FS 20) erbracht wurden (Inkrafttreten der RL Anrechnung der HfH) können in keinem Fall angerechnet werden. Dies gilt auch für Studienleistungen aus dem stufenübergreifenden Angebot der Vertiefungsmodule «VE» der PHZH.
- BA Studienleistungen, die bis Ende Herbstsemester 2019 erbracht wurden können bis und mit Studienstart an der HfH Herbstsemester 2029 zur Anrechnung beantragt werden (Ende des 10-Jahres-Frist für Anrechnungen). Danach können keine BA-Leistungen mehr berücksichtigt werden.
(Stand: Oktober 2023, gültig ab sofort)
Nachteilsausgleich
Informationen
Studierende mit einer Behinderung und/oder chronischen Krankheiten können bei Bedarf ihr Studium sowie Leistungsnachweise unter angepassten Bedingungen absolvieren. Massnahmen zum Nachteilsausgleich sind individuell zu vereinbaren, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Studiengangs und den Bedürfnissen der antragstellenden Person. Die Richtlinien und das Merkblatt zum Nachteilsausgleich finden Sie in der Rechtssammlung.
Kontakt
Bei Fragen und Anliegen zum Studieren mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf. Kontaktperson und Verantwortliche für den Nachteilsausgleich ist Margaretha Florin: studierendenberatung [at] hfh.chtabindex=«-1».
Gaststudierende
Studierende von anderen Hochschulen
Studierende von anderen Hochschulen können für bestimmte Module zugelassen werden, sofern in den Veranstaltungen ein ausreichendes Platzangebot vorhanden ist. Internationale Gaststudierende wenden sich bitte an das International Office.
Hörerinnen und Hörer
Hörerinnen und Hörer können ohne Immatrikulation auf eigene Kosten gemäss Gebührenordnung ein Modul besuchen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen für das betreffende Modul erfüllen und ein Platz vorhanden ist. Bitte wenden Sie sich an studierendenberatung [at] hfh.chtabindex=«-1».
Übersicht
Nächster Studienbeginn | alle Studiengänge im September, Lehrgang GSL Herbst 2024 |
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Anmeldefenster | Neue Anmeldemöglichkeit für Masterstudiengänge SHP, HFE, LOG, PMT mit Studienbeginn im Herbst 2024 2. April bis 22. April 2024 (zur Anmeldung) Reguläre Anmeldefenster:
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Infoveranstaltungen | Im Frühjahr und im Herbst (aktuelle Termine, siehe Agenda) |
Abschlüsse |
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Lernformen | Präsenzunterricht, orts- und zeitunabhängiges E-Learning, begleitetes und freies Selbststudium, Fall- und Projektarbeit und Praktika |
Auslandsaufenthalt | Optional |
Dauer | Ab drei Semester (je nach Studiengang) |
Leistungsnachweise | Die Module schliessen mit Leistungsnachweisen ab, die auf den Kompetenzerwerb abgestimmt sind. |
Standort | Zürich-Oerlikon (City Bernina), optimale Anbindung an den ÖV |
Akademischer Kalender | Zum Akademischen Kalender |
Reglemente und Richtlinien
- Rechtsammlung
Berufsfeldfilme
- Berufsfeldfilm Schulische Heilpädagogik
- Berufsfeldfilm Heilpädagogische Früherziehung
- Berufsfeldfilm Logopädie
- Berufsfeldfilm Psychomotoriktherapie
- Berufsfeldfilm Gebärdensprachdolmetschen