Lehrgangsbeschreibung «Sozialversicherungsfachmann/Sozialversicherungsfachfrau (BP)»

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Zielgruppe:

  • Personen, die sich auf die eidg. Berufsprüfung zum Fachausweis als Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau vorbereiten wollen
  • Berufsleute aus dem Sozialversicherungsbereich öffentlicher Verwaltungen und privater Unternehmen mit einer Grundbildung in der Versicherung
  • Quereinsteiger/innen mit einem anderen Lehrberuf und praktischer Erfahrung im Versicherungsbereich wie Berufsleute im Personalwesen, Lohn- und Treuhand, in der Rechtsberatung oder im Sozialbereich

Abschluss:

Eidgenössische Berufsprüfung

Titel:

eidg. anerkannter und geschützter Titel

  • Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis

Dauer und Umfang:

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend konzipiert und enthalten zwischen 320 und 380 Lektionen, die über 2, 3 oder 4 Semester verteilt sein können. Der Unterricht findet an Abenden und einzelnen Samstagen, in einigen Angeboten an einem Nachmittag unter der Woche statt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung:

  • Eidg. Lehrabschluss mit EBA und mind. 5 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich

oder

  • Eidg. Lehrabschluss mit EFZ oder entsprechende höhere Berufsbildung und mind. 3 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich

oder

  • Ein Maturitätszeugnis und mind. 3 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich

Vermittelte Kompetenzen:

Der Lehrgang vermittelt umfangreiche Kenntnisse der verschiedenen Sozialversicherungen. Die bestandene Prüfung bestätigt den Absolvent/innen die Fähigkeit, im Sozialversicherungsbereich qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben zu übernehmen und für versicherte Personen kompetente Ansprechpartner zu Fragen des Beitragswesens, von Leistungen und ihrer Bemessung und zur gesamten Finanzierung zu sein.

Themenschwerpunkte:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufliche Vorsorge (BVG und Überobligatorium)
  • Soziale Sicherheit
  • Arbeitslosenversicherung (ALV) und Insolvenzentschädigung (AVIG)
  • Erwerbsersatzordnung (EO), Erwerbsersatz bei Mutterschaft (MSE), Familienzulagenordnungen (FZ) und Militärversicherung (MV)
  • Recht
  • Koordination
  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
  • Sozialhilfe

Kosten:

  • Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Schule und Unterrichtsmodell zwischen Fr. 5´500.- und Fr. 8´900.-.
  • Die weiteren Kosten für Lehrmittel, Schulungsunterlagen und interne Prüfungen betragen Fr. 500.- und Fr. 1´200.-
  • Die Gebühr für die eidgenössische Berufsprüfung beträgt Fr. 2´000.-

Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen / eidgenössische höhere Fachprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen.

In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt. Weitere Informationen dazu sind auf www.sbfi.admin.ch zu finden.

Folge-Weiterbildungen im Anschluss an den Lehrgang Sozialversicherungsfachmann/-frau (BP):

  • Höhere Fachprüfung zum eidg. Diplom als Sozialversicherungs-Experte/-Expertin, Krankenversicherungs-Experte/-Expertin oder Spitalexperte/-expertin
  • Höhere Fachschule HF in Versicherungswirtschaft (verkürztes Studium in 3 Semestern möglich)
  • Bachelor (Fachhochschule) in Betriebsökonomie
  • Nachdiplomstudiengänge, z.B. Master of advanced Studies MAS in Social Insurance Management

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