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Mergers & Acquisitions (M&A): Unternehmensverschmelzungen

Im Corporate Finance ist die Bezeichnung "Mergers & Acquisitions" (oder kurz: M&A) ein geläufiger Begriff. Beide Bezeichnungen kommen aus dem Englischen. "Mergers" bedeutet "Unternehmensfusion", "Acquisitions" bedeutet "Unternehmenskäufe". M&A beinhaltet sämtliche Abläufe im Zusammenhang mit der Übertragung und der Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen. Im weiteren Sinne handelt es sich um die Bildung von Konzernen, Umstrukturierungen, Verschmelzungen und die Umwandlung im rechtlichen Kontext.

M&A kann zudem auch weitere Verfahren bezeichnen, dazu gehören:

  • Das Squeeze Out (Ausschlussverfahren zur Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine entsprechende Barabfindung)
  • Die Finanzierung des Unternehmenserwerbs
  • Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen
  • Die Unternehmensübernahme

Bei einem Merger werden die den beteiligten Unternehmen zur Verfügung stehenden vermögenden Gegenstände zusammengelegt und danach als eigenständige Organisationseinheit im Fortbestehen oder auch in einer neu gebildeten Einheit aufgehen können,

Bei einer Acquisition erfolgt im Normalfall die Eingliederung des zur Verfügung stehenden Vermögens des Zielunternehmens in das Käuferunternehmen. Zielunternehmen werden in der Fachsprache dann als "target" (Engl. für "Ziel"), die Käuferunternehmen als "acquirer" (Engl.  für "Erwerber") oder "bidder" (Engl. für "Bieter") bezeichnet.

Die Durchführung basiert stets auf dem Übergang von Eigentumsrechten an einem Unternehmen und damit der Übertragung von Leitungrecht und Kontrollrecht. Die Übernahme der Eigentumsrechte erfolgt beim Kauf von Stimmrechtsanteilen oder durch einen Asset Deal. d.h. durch den Erwerb sämtlicher aktiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. 

Insbesondere für Investmentbanken ist Mergers & Acquisitions ein wichtiger Teil des Corporate Finance Bereichs. Mit der Verschmelzung der Unternehmen befassen sich in der Regel Wirtschaftsprüfer, Juristen und Berater, welche ausgezahlt werden, indem sie entweder einen prozentualen Anteil am Verkauf des Unternehmens oder ein Festhonorar erhalten.

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