Die Zulassung zum öffentlichen Langzeit- oder Kurzzeitgymnasium ist kantonal geregelt. In manchen Kantonen gibt es Aufnahmeprüfungen. Andernorts genügt eine Empfehlung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.
Private Gymnasien stellen unterschiedliche Zulassungsbedingungen. Oft wünschen sie eine Eignungsabklärung – in Form von Tests oder Gesprächen. Einige Schulen lassen alle Interessierten zu, überprüfen die Fortschritte und Erfolgschancen im Lauf des Schulbetriebs regelmässig und machen auf dieser Basis Empfehlungen zur Fortsetzung der Ausbildung.
Erwachsene, die die Maturität auf dem zweiten Bildungsweg nachholen möchten, müssen die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben oder über entsprechende Kenntnisse (inkl. Französisch und Englisch) verfügen.
Der Maturitätsabschluss setzt zwei erfolgreich erbrachte Leistungen voraus: die Maturaarbeit und die Maturitätsprüfungen.
Die Maturaarbeit ist eine individuelle Arbeit im letzten Jahr vor den Prüfungen. Die Maturandinnen und Maturanden bearbeiten in Absprache mit einer Lehrperson eine selbst definierte Frage oder Themenstellung und dokumentieren diese in einer schriftlichen Arbeit. Hier bietet sich eine ausgezeichnete Möglichkeit, die eigenen Interessen und Fähigkeiten hervorzuheben und unter Beweis zu stellen.
Am Ende der Ausbildung werden die Maturitätsprüfungen abgelegt. Die Prüfungen sind schriftlich (in allen Fächern) und teilweise auch mündlich (Details finden Sie in unserem Selbsttest Maturität für Erwachsene).
Viele Schulen und Gymnasien sind von der Schweiz. Maturitätskommission autorisiert, Hausprüfungen abzunehmen. Sie dürfen die Maturitätsprüfungen selbst, d.h. in den eigenen Räumlichkeiten und mit den eigenen Lehrpersonen durchführen. Hausprüfungen haben neben dem vertrauten Rahmen auch den Vorteil, dass Erfahrungsnoten der Schulzeit bei der Maturanote angerechnet werden und nur noch in 6 von 12 Fächern eine Abschlussprüfung abgelegt werden muss.
Schulen, die keine Hausmaturität anbieten dürfen, bereiten auf die externe eidgenössische Maturitätsprüfung vor. Diese kann als Gesamtprüfung oder in zwei Teilprüfungen abgelegt werden.