Wirtepatent: Bildungsanbieter, Informationen, Fragen und Antworten

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Ein Wirtepatent wird in den meisten Schweizer Kantonen zur Führung eines Gastronomiebetriebs verlangt. Ohne Wirtepatent wird nämlich in vielen Kantonen keine Betriebsbewilligung erteilt. Suchen Sie einen passenden Bildungsanbieter bezüglich Ihrer Wirtepatent Ausbildung / Weiterbildung?

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Wirtepatent: Erhalten Sie mit dem Wirtefachkurs das Patent zum Führen eines eigenen Gastronomie-Betriebes

Sie sind ein Menschenfreund, arbeiten gerne im Team und haben ein Gespür für leckere Getränke und feines Essen? Sie träumen davon, eine eigene Gaststätte, eine Bar, ein Café, eine Kantine oder ein Restaurant zu führen? Machen Sie Ihre Träume wahr und erlangen Sie das dafür benötigte Wirtepatent.

 

Weiterbildung, die Spass macht: Erlernen Sie im Wirtefachkurs die Grundlagen der Gastronomie, der Unternehmens- und Personalführung, Rezeption sowie Gästebetreuung. Das Patent für Wirte eröffnet Ihnen ganz neue Möglichkeiten: sei es nun eine kleine Beiz, ein grosses Speiserestaurant oder sogar ein Hotelbetrieb, mit dem erlernten Knowhow sind Sie optimal gerüstet für diese anspruchsvolle Führungsaufgabe.

 

Die Zertifikatsprüfung wird auf kantonaler Ebene abgeschlossen und ist daher leider (noch) nicht eidgenössisch anerkannt. Jedoch bietet Ihnen dieser Lehrgang zum Wirtepatent die Möglichkeit, in naher Zukunft ein/e kompetente/r Gastgeber/in in einem Restaurant zu werden. Dafür wird Ihnen umfangreiches Wissen in den unterschiedlichsten Bereichen der Gastronomie vermittelt, ganz gleich, ob es nun darum geht, ausländische Arbeitskräfte einzustellen, Tages- und Monatsabschlüsse zu koordinieren, Lebensmittelbestellungen, Personalführung allgemein oder die ebenfalls zur Gastronomie zugehörigen Behördengänge zu erledigen. Erlernen Sie das vielseitige Handwerk einer Gastronomin / eines Gastronoms von Grund auf und sind Sie gerüstet für Ihr erstes eigenes Restaurant. Haben Sie Interesse an einer solchen Ausbildung?

 

Auf dem Schweizer Bildungsportal Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie passende Bildungsangebote für Ihren Wirtefachkurs, der Ihnen das Wirtepatent zusichert. Zögern Sie nicht und informieren Sie sich noch heute ganz unverbindlich und kostenlos über den nächsten kantonalen Lehrgang.


Fragen und Antworten

Die Inhalte des kantonalen Wirtepatents können sehr unterschiedlich sein, so dass Sie immer darauf achten müssen, einen Kurs zu besuchen, der den Anforderungen Ihres Kantons entspricht. Für die Kantone Lurzern, Nidwalden und Obwalden sind dies beispielsweise: Gastgewerbegesetz, Suchtprävention und Alkoholgesetz, Sozialversicherungen, Lebensmittelrecht und Hygiene, Arbeits- und Ausländerrecht sowie Brandschutz. Für den Kanton St. Gallen werden die Themen „Lebensmittelrecht und Hygiene“ sowie „Suchtprävention“ geprüft, im Thurgau „Gastgewerberecht“, „Lebensmittelrecht“, „Alkoholrecht und Suchtprävention“, „Sozialversicherungs- und Steuerecht“ sowie „Arbeits- und Ausländerrecht“.  Für das in der ganzen Schweiz anerkannte Zertifikat GastroSuisse G1 legen Sie die Module „Hygiene“, „Gastrinomisches Recht“, „Recht“, „Rechnungswesen“, „Betriebsführung und -organisation“, „Service/Verkauf“ sowie „Küche“ ab.

Ein Wirtepatent, das Sie im Kanton Luzern erlangen, muss nicht zwangsläufig in Bern anerkannt werden, eines, welches Sie im Kanton Aargau ablegen, nicht unbedingt im Kanton Basel-Land. Neben den kantonalen Patenten gibt es jedoch auch überregionale, die von einigen Schulen angeboten werden und schweizweit anerkannt werden, so dass Sie nicht auf das Führen eines Gastronomiebetriebes ausschliesslich in einem Kanton festgelegt sind.

Je nach Kanton und seinen kantonalen Bestimmungen müssen angehende Wirte / Wirtinnen unterschiedlich viel Wissen erwerben, um die Wirteprüfung zu bestehen. So dauert die Ausbildung zum Wirtepatent je nach Kanton etwa zwischen vier Wochen mit einem Arbeitsaufwand von acht Stunden pro Woche und vier Monaten mit demselben Arbeitsaufwand.

Es ist mit Ausnahme des Kantons Aargau nicht zwingend erforderlich, dass Sie für das Ablegen der Prüfung zum Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben, wenngleich dies selbstverständlich von Vorteil ist. Auch Quereinsteiger können einen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen. Um im Kanton Aargau zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen 6 Monate Gastgewerbe-Erfahrung oder Berufserfahrung mit Lebensmitteln nachgewiesen werden.

Das Wirtepatent oder die Wirteprüfung ist nicht in jeden Kanton zur Führung eines obligatorisch gastronomischen Betriebs obligatorisch, jedoch in den meisten. Ohne ein solches Patent wird Ihnen keine Betriebsbewilligung für ein Restaurant, einen Club, eine Bar, ein Café oder ein anderes Lokal ausgestellt. Da die kantonalen Gastgewerbegesetzte allerdings sehr verschieden sind, gelten an die angehenden Gastwirte jedoch auch unterschiedliche Anforderungen. Lediglich in den Kantonen Graubünden, Uri, Schwyz, Glarus, Appenzell-Ausserroden, Neuchâtel, Zug und Zürich ist der Besuch eines Wirtekurses oder einer Wirtefachschule freiwillig, jedoch auch hier zu empfehlen.


Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.


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